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Bericht zur Sicherheitsarchitektur in Deutschland nicht ausreichend

Berlin. Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission des Innen- und des Justizministeriums zur Überprüfung der Sicherheitsarchitektur und der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland nach den Terroranschlägen von New York am 11. September 2001 nur eine unvollständige Bestandsaufnahme gefertigt. „Wesentliche Aspekte des Systems der Inneren Sicherheit wurden zu unserem […]

Jörg Radek, stelv. Vorsitzender des GdP Bezirk Bundespolizei

Jörg Radek, stelv. Vorsitzender des GdP Bezirk Bundespolizei

Berlin. Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission des Innen- und des Justizministeriums zur Überprüfung der Sicherheitsarchitektur und der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland nach den Terroranschlägen von New York am 11. September 2001 nur eine unvollständige Bestandsaufnahme gefertigt.
„Wesentliche Aspekte des Systems der Inneren Sicherheit wurden zu unserem Bedauern in dem ‚Bericht der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland‘ vom 28. August 2013 gar nicht beleuchtet“, kritisiert Jörg Radek, stellvertretender GdP-Bezirksvorsitzender für die Bundespolizei. „Das betrifft vor allem die den Bundeshaushalt betreffenden Teile der damaligen Anti-Terror-Pakete.“
Die GdP kritisiert vor allem, dass die in dem Bundeshaushaltsgesetz 2002 erfolgten personellen Verstärkungen der Sicherheitsbehörden als Teil der „Anti-Terror-Pakete“ durch die Kommission unbeachtet blieben und dadurch den Blick auf die tatsächlichen Verhältnisse verzerren.
„Die damalige Bundesregierung stellte für zusätzliche Sicherheitsaufgaben mehr Personal zur Verfügung, das durch die Nachfolgeregierungen als Sparbeitrag der Bundespolizei gnadenlos wieder eingesammelt wurde“, erinnert Jörg Radek und verweist auf die „Maßnahmenempfehlungen zur Reduzierung der Überbelastung und Sicherstellung der Aufgabenerfüllung in der Bundespolizei“ durch Professor Dr. Gerd Strohmeier von der Technischen Universität Chemnitz für den Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Darin war festgestellt worden, dass die Zahl der Polizeivollzugsbeamten im Jahre 2011 in etwa ebenso groß ist wie vor der Verabschiedung der Anti-Terror-Gesetze, der Personalstand also in etwa konstant geblieben ist, obwohl sich der Aufgabenkanon und die personelle Intensität bei der Aufgabenerfüllung deutlich ausgeweitet haben.
Weiterhin kritisiert die GdP, dass die im Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung festgehaltenen Ziele, „die Erfahrungen mit der neuen Struktur der Bundespolizei [zu] nutzen, um die Bundespolizei in ihren Kernkompetenzen zu stärken“ und vor allem „die bestehenden Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern unter Wahrung der bewährten föderalen Sicherheitsarchitektur [zu] evaluieren“ und „dabei auch die Schnittstelle Zoll/Bundespolizei“ einzubeziehen, nicht eingehalten wurde.
„Obwohl der Zoll auch im Interesse einer effektiven Terrorprävention zu einem entscheidenden Teil des Systems der Inneren Sicherheit ausgebaut und die Schnittstellen zu den anderen Sicherheitsbehörden überprüft werden müssten, sind wir immer noch von der dringend erforderlichen Bundesfinanzpolizei entfernt.
Auch das immer weiter verwässerte und zuletzt 2009 immer unpräziser verfasste Programm Innere Sicherheit zeugt von der wackeligen Gesamtsituation der Sicherheitsarchitektur nach 9-11“, so Radek.

pdf Bericht der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland

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