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Forderung nach Radikalenerlass ist absurd

Gewalt in der Gesellschaft nicht zerreden

Hilden.

Als "absurd" bezeichnete der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, die Forderung nach einem Radikalenerlass im öffentlichen Dienst. Freiberg: "Niemand, der die Verfassung und die demokratische Rechtsordnung missachtet, ist im öffentlichen Dienst sicher. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die keines besonderen Erlasses bedarf."

Gleichzeitig warnt die GdP die Politiker davor, sich mit immer neuen Vorschlägen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus gegenseitig übertreffen zu wollen. Es werde in der hitzigen und empörten Diskussion der letzten Tage über die Bekämpfung rechtsextremer und fremdenfeindlicher Gewalttaten außer Acht gelassen, dass die menschenverachtenden Übergriffe auch Teil einer insgesamt gestiegenen Gewaltbereitschaft und Gewaltkriminalität seien. Freiberg: "Jede Stunde werden in Deutschland mehr als ein Dutzend Menschen Opfer gefährlicher und schwerer Körperverletzungen bis hin zur Todesfolge. Es ist Mode geworden, jemanden, der einem aus welchem Grunde auch immer nicht passt, Gewalt anzutun. Das betrifft Deutsche wie Ausländer."

Viele Übergriffe - nicht nur auf Ausländer - entwickeln sich zudem aus Saufgelagen gelangweilter und gestörter Jugendlicher, um die sich niemand kümmert und die auch niemand in ihre Schranken weist. Es wird übersehen, dass wir seit langem generell ein Gewalt- und Kriminalitätsproblem speziell unter deutschen und auch nichtdeutschen Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben.

Das "Wegsehen", so Freiberg, beginne also schon dort, wo Gruppen sich unangefochten in der Öffentlichkeit zusammenrotten, betrinken, Passanten anpöbeln und randalieren können. Die sogenannten "Freiheiten", die hier Jugendlichen zugestanden werden, können rasch in Gewalt gegen Menschen umschlagen. Freiberg: "Es beginnt also mit Regelverletzungen, führt über Ordnungswidrigkeiten und eskaliert zu Straftaten. Eine Diskussion über ein neues Verständnis von öffentlicher Ordnung und ihrer Durchsetzung ist notwendig."

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