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GdP Bundespolizei: Schein- und Mehrfachidentitäten endlich wirksam verfolgen

Hilden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern dazu auf, schnellstmöglich gemeinsam mit den Sozial- und Ausländerbehörden und der Justiz Wege finden, um wirksam gegen Schein- und Mehrfachidentitäten vorzugehen. „Der Staat und auch die Integrationsgesellschaft haben ein Anrecht darauf, zu wissen, wer die Menschen sind, die zu uns kommen und mit uns leben wollen. Wir müssen auch die vielen ehrlichen und aufrichtigen Menschen, die bei uns Schutz suchen oder einwandern, vor falschen Generalverdächtigungen schützen. Der Terrorfall Amri und seiner Helfershelfer hat uns den Spiegel vorgehalten, wie es nicht mehr weiter gehen darf“, mahnt Sven Hüber (52), stellvertretender Vorsitzender GdP in der Bundespolizei.

„In der Praxis wird Identitätsverfälschung aber in Deutschland kaum verfolgt"

Der GdP-Bezirk Bundespolizei verweist darauf, dass der Großteil der in der Flüchtlingswelle eingereisten Ausländer ohne Grenzübertrittsdokumente eingereist ist und keine echte Identifizierung, meist noch nicht einmal eine erkennungsdienstliche Behandlung, möglich war. Die Bundespolizei konnte seinerzeit nur Bruchteile der Einreisenden erfassen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) und die Ausländerbehörden waren indes genauso wie die Landespolizeien mit einer nachträglichen identitätssicheren Erfassung völlig überfordert.

Hinzu kommt, dass die europäische Flüchtlingsdatenbank EURODAC von vielen EU-Staaten nicht innerhalb der vorgeschriebenen 72 Stunden oder überhaupt nicht mit den Fingerabdrücken und Daten der Flüchtlinge gefüttert wird und die Polizei im Regelfall auf diese Datenbank auch gar nicht zugreifen darf. Die entstandenen Registrierungslücken können so zur Angabe von falschen Mehrfachidentitäten für Straftaten genutzt wurden.

„Die Angabe von Scheinidentitäten kann so eine ordnungsgemäße Entscheidung über einen weiteren Aufenthalt in oder ein Verlassen von Deutschland verhindern oder, schlimmer noch, kriminelle, vor allem terroristische, Aktivitäten begünstigen“, so Hüber.

Zwar wird gemäß Aufenthaltsgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung zu beschaffen oder das Erlöschen oder die nachträgliche Beschränkung des Aufenthaltstitels oder der Duldung abzuwenden oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht. „In der Praxis wird Identitätsverfälschung aber in Deutschland kaum verfolgt. Selbst in Fällen, in denen Kriminelle wegen anderer Straftaten von einem deutschen Gericht verurteilt werden, tauchen zwar im Urteil auch Aliasnamen auf, aber es erfolgt weder eine Mitverurteilung wegen Identitätsverfälschung noch hat das im Regelfall sonstige Konsequenzen. Das muss ein Ende haben“, fordert Hüber.

Laut GdP-Bezirk müsse geprüft werden, ob nicht eine ausdrückliche Mitwirkungspflicht bei der Identitätsklärung sowie sofortige Sanktionen bei einer Verweigerung der Mithilfe gesetzlich verankert werden sollen. Bei Hinweisen auf eine Identitätsverschleierung oder eine Scheinidentität müsse auch aus Gründen der Generalprävention eine sofortige Einstellung der Bearbeitung des Asylverfahrens erfolgen und eine Abschiebung bzw. Ausweisung mit Sofortvollzug und wegen Fluchtgefahr mit Scheinidentität Abschiebehaft verhängt werden. Die Gewerkschaft spricht sich zudem für härtere Sanktionen vor allem für diejenigen aus, die unter Scheinidentität mehrfach straffällig geworden sind – von höherer Strafandrohung bis zu räumlichen Beschränkungen, Wohnsitzauflagen oder auch Abschiebegewahrsam.

„Gegenwärtig ist das erst möglich, wenn jemand bereits vollziehbar ausreisepflichtig ist, jedoch nicht, so lange sein Antragsverfahren noch läuft. Das kann Jahre dauern. So lange dürfen wir aber nicht weiterhin wegschauen. Man muss auch ernsthaft überlegen, ob bei Hinweisen auf Scheinidentitäten oder nicht klarer Identifizierung nicht eine sofortige räumliche Beschränkung und Wohnsitzauflage verhängt werden muss, bis wir wissen, wer da wirklich vor uns sitzt“, erklärt Sven Hüber.

Das würde eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Paragraf 61 AufenthG) erfordern. „Der heutige Zustand, dass bei den Behörden Zweifel an der Identität bestehen, die Person nicht mitwirkt, um diese auszuräumen und gleichzeitig unter immer neuen Namen quer durch Deutschland mäandert und nichts passiert, muss aufhören. Wir wollen hier kein Sonderrecht schaffen und auch nicht unnötig in Freiheitsrechte eingreifen, aber die Bevölkerung hat ein Recht darauf zu wissen, wer hier mit uns lebt“, so Hüber.
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