Weihnachtsgeld 2012 - Fehlanzeige
GdP Sachsen: Regierungskoalition unbelehrbar
Das Resultat ist ein schlechter Witz: Das Weihnachtsgeld soll in Form einer Leistungszulage nur für die unteren Beamtengruppen gezahlt werden. Wie der MDR berichtete, sei dies durch die FDP durchgesetzt worden.
Dabei versucht die CDU/FDP-Regierungskoalition, die Polizei beim Weihnachtsgeld zu spalten und weitere Teile des öffentlichen Dienstes mit einer Sparvariante für die Jahre 2013 und 2014 ruhig zu stellen.
Für die Gewerkschaft der Polizei ist diese Entscheidung der CDU/FDP-Regierungskoalition völlig unakzeptabel. Mit der Einschränkung einer Zahlung auf die unteren Beamtengruppen erfolgt klar eine Ungleichbehandlung aller Beamtinnen und Beamten. Hier ist die Handschrift der FDP-Fraktion erkennbar. Ob diese Position einer rechtlichen Prüfung mit Blick auf den Artikel 3 des Grundgesetzes und das Europäische Recht (Antidiskriminierungsgesetz) standhält, wird die GdP prüfen lassen.
Fürsorge des Dienstherrn, Motivation der Beamtenschaft und die Gestaltung eines attraktiven und wettbewerbsfähigen öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen – Fehlanzeige.
Die laufenden Musterprozesse zum Weihnachtsgeld bezüglich der Unrechtmäßigkeit der Streichung gehen ohnehin weiter.
Die Entscheidung zum Weihnachtsgeld betrifft u. a. auch zahlreiche Richterinnen und Richter. Die GdP Sachsen wird die juristischen Grundsatzdiskussionen und ggf. Urteile mit großem Interesse verfolgen.
Dabei versucht die CDU/FDP-Regierungskoalition, die Polizei beim Weihnachtsgeld zu spalten und weitere Teile des öffentlichen Dienstes mit einer Sparvariante für die Jahre 2013 und 2014 ruhig zu stellen.
Für die Gewerkschaft der Polizei ist diese Entscheidung der CDU/FDP-Regierungskoalition völlig unakzeptabel. Mit der Einschränkung einer Zahlung auf die unteren Beamtengruppen erfolgt klar eine Ungleichbehandlung aller Beamtinnen und Beamten. Hier ist die Handschrift der FDP-Fraktion erkennbar. Ob diese Position einer rechtlichen Prüfung mit Blick auf den Artikel 3 des Grundgesetzes und das Europäische Recht (Antidiskriminierungsgesetz) standhält, wird die GdP prüfen lassen.
Fürsorge des Dienstherrn, Motivation der Beamtenschaft und die Gestaltung eines attraktiven und wettbewerbsfähigen öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen – Fehlanzeige.
Die laufenden Musterprozesse zum Weihnachtsgeld bezüglich der Unrechtmäßigkeit der Streichung gehen ohnehin weiter.
Die Entscheidung zum Weihnachtsgeld betrifft u. a. auch zahlreiche Richterinnen und Richter. Die GdP Sachsen wird die juristischen Grundsatzdiskussionen und ggf. Urteile mit großem Interesse verfolgen.