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Sonstiges

4. Sonstiges
4.1 Informationssystem Föderalismusreform
Kurz vor dem 23. Ordentlichen Bundeskongress der GdP war am 01. September 2006 die Föderalismusreform I in Kraft getreten. Damit wurde die Gesetzgebungskompetenz in den Bereichen Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht föderalisiert. Auch die durch das Beamtenstatusgesetz nicht geregelten beamtenrechtlichen Bereiche unterlagen nunmehr der föderalisierten Gesetzgebung. Um der Zersplitterung des gewerkschaftlichen Willensbildungsprozesses in beamtenrechtlichen Fragen zu begegnen, wurde eine kleine Arbeitsgruppe beauftragt, einen Lösungsweg aufzuzeigen. Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe war: Schaffung eines Informationssystems Föderalismusreform (ISF), das auf der Homepage der GdP eingerichtet werden sollte.

Nachdem der Geschäftsführende Bundesvorstand für diese Konzeption grünes Licht gegeben hatte, ging es im Januar 2007 in die konkrete Umsetzungsphase. In der Folgezeit wurde durch die Arbeitsgruppe ein Anforderungsprofil für das ISF erarbeitet. Waren zu Beginn der ISF-Zeit im Mai 2008 nur die „Autoren“ berechtigt, das ISF zu nutzen, ist nach mehreren Relaunchs das ISF über Log-in zum Mitgliederbereich nunmehr für alle GdP-Mitglieder nutzbar. Was das ISF will und was es beinhaltet, ergibt sich aus dem Anforderungsprofil:
  • Durch die Föderalismusreform I ist am 01. September 2006 die Gesetzgebungs-kompetenz von bisher einer in 17 Zuständigkeiten übergegangen. ISF soll dazu beitragen, dass keine Zersplitterung des Meinungsbildungs- und Positionierungsprozesses und damit eine Schwächung der GdP eintritt.
  • Die Sprachfähigkeit der GdP-Bund in den existenziellen Themenkreisen Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht kann mittels ISF erhalten bleiben. Diese Plattform soll es ermöglichen, dass die aktuelle Rechtslage und Entwicklungen herausgelesen werden können. Damit wird der Bundesvorstand in die Lage versetzt, sich auf Bundesebene, auf europäischer Ebene und gegenüber der Spitzenorganisation (DGB) zu äußern und zu positionieren.
  • Es gibt eine Vielzahl von beamtenrechtlichen Aktivitäten der Dienstherrn, insbesondere der Länder. ISF kann eine lückenlose und rechtzeitige Information über diese Aktivitäten sowie deren vergleichende Bewertung sicherstellen.
  • ISF soll den Austausch von Informationen nicht nur vertikal, sondern auch horizontal (zwischen den Landesbezirken) gewährleisten. Das ISF können Autoren und Leseberechtigte nutzen.
  • Auf der Arbeitsgrundlage des ISF fungiert die Bundesgeschäftsstelle als Koordinierungsstelle. Die Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle erbringen Serviceleistungen für die Landesbezirke durch Infosteuerung und leisten unmittelbare Beratungsarbeit, z. B. für Stellungnahmen.
  • Das ISF dient auch als Frühwarnsystem für sich erkennbar abzeichnende Negativentwicklungen. Solche kann die Koordinierungsstelle feststellen und zur rechtzeitigen Sensibilisierung der GdP-Organe aufarbeiten, damit die GdP situationsangemessen gegensteuern kann.
  • Mithin versetzt das ISF die Koordinierungsstelle in die Lage, einen wirksamen Beitrag zur bundes- und europaweiten Handlungsfähigkeit der GdP zu leisten.
  • Entscheidend für Funktionsfähigkeit und Nutzeffekt des ISF ist die Bereitschaft, das ISF fortlaufend und lückenlos zu „beliefern“ und intensiv zu nutzen.
  • Alle GdP-Mitglieder, die das Log-in zum GdP-Mitgliederbereich beantragt haben, können ISF nutzen.

4.2 Föderalismusreform II (nach oben)
Die politische Diskussion um die Föderalismusreform II wurde von einem eigens eingerichteten Arbeitskreis des DGB begleitet, in dem auch die GdP mitwirkte. In mehreren Sitzungen wurden schwerpunktmäßig die Themen Verwaltungskooperation und Schuldenbremse behandelt.

Beim Themenkomplex Verwaltungskooperation sprach sich der DGB für eine einheitliche Bundessteuerverwaltung aus. Dabei ging es nicht nur um eine Effizienzsteigerung, wenn die Ländersteuerverwaltungen zu einer einheitlichen Bundessteuerverwaltung verschmolzen werden. Vielmehr legte der DGB Wert auf einen gleichen Vollzug der Steuergesetze im Unternehmensbereich. Dem „Steuerwettbewerb“ innerhalb der Länder müsse ein Ende bereitet werden.

Relevant für die GdP war bei dem Thema Verwaltungskooperation die zukünftige Zusammenarbeit von Bund und Ländern im IT-Bereich. Der Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 17. Juni 2008, sich in der entsprechenden Arbeitsgruppe der Föderalismuskommission dafür einzusetzen, die schifffahrtpolizeilichen Kompetenzen der Länder im Küstenmeer auf eine neue Institution „Küstenwache“ zu übertragen, veranlasste die GdP, insbesondere die Küstenlandesbezirke, hier tätig zu werden. Nach dem GdP-Positionspapier „Maritimer Küstenschutz“ bedurften sowohl die örtlichen wie auch die sachlichen Zuständigkeiten im Bereich des Küstenmeeres keinerlei Veränderungen.

Die Auffassung der GdP wurde vom DGB mitgetragen. Die Bemühungen der GdP waren erfolgreich, die SPD-Bundestagsfraktion verzichtete auf eine weitere Verfolgung des Themas „Einrichtung einer Institution Küstenwache“.

Zum Themenkomplex Schuldenbremse hatte das Bundesfinanzministerium der Föderalismuskommission vorgeschlagen, zur Begrenzung der Neuverschuldung des Staates die Neuverschuldung auf jährlich 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu beschränken. Davon sollten 0,35 Punkte auf den Bund und 0,15 Punkte auf die Länder entfallen. Ausnahmen von dieser verfassungsrechtlich geregelten Begrenzung sollten bei außergewöhnlichen Ereignissen wie Hochwasserkatastrophen möglich sein. Die SPD-Bundestagsfraktion unterbreitete den Vorschlag, die verfassungsrechtlich bestimmte Schuldengrenze für Bund und Länder getrennt festzusetzen, und favorisierte eine Begrenzung von 0,5 % für den Bund und 0,25 % für die Länder. Zur Überwachung der Einhaltung der Schuldengrenze war vorgeschlagen worden, einen Stabilitätsrat einzurichten. Das Bundesfinanzministerium machte aber verfassungsrechtliche Bedenken geltend, dass die Feststellungen einer Überschreitung der verfassungsrechtlich geregelten Kreditgrenze durch das Exekutivorgan „Stabilitätsrat“ erfolgen sollten. Diese Feststellung sei weiterhin Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.

Die Debatte um die Föderalismusreform II konzentrierte sich in der Schlussphase nur noch auf die Frage einer Bundessteuerverwaltung sowie die Höhe der Begrenzung der Neuverschuldung. Parlament und Bundesrat stimmten am 29. Mai 2009 bzw. 12. Juni 2009 der Änderung des Grundgesetzes sowie des entsprechenden Begleitgesetzes zur Föderalismusreform II zu. Danach tritt am 01. Januar 2011 die Föderalismusreform II in Kraft (Bundesgesetzblatt Nr. 48 vom 31.07.2009 und Nr. 53 vom 17.08.2009):
  • Schuldengrenze
Bund und Länder dürfen ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Für den Bund gilt ab 2011 eine Obergrenze der Neuverschuldung von 0,35 % des BIP; es gilt eine Übergangsfrist bis 2016. In Konjunkturkrisen und Notsituationen sind Ausnahmen von der Schuldengrenze möglich.
  • Stabilitätsrat
Der neu errichtete Stabilitätsrat überwacht die Einhaltung der Schuldengrenze, indem er das Haushaltsgebaren von Bund und Ländern kontrolliert.
  • Bundessteuerverwaltung
Es gibt vorerst keine Bundessteuerverwaltung, aber es erfolgt eine Harmonisierung der Datenverarbeitungssysteme.
  • IT-Angelegenheiten
Der neu eingefügte Art. 91 c GG sieht vor, dass Bund und Länder in
IT-Angelegenheiten zusammenwirken und gemeinsame Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards für die gesamte deutsche Verwaltung beschließen, und der Bund errichtet und betreibt ein Bund-Länder-Verbindungsnetz.


4.3 Konjunkturpaket I und II (nach oben)
Um dem Konjunkturabschwung entgegenzusteuern, legte die Bundesregierung Mitte November 2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung vor. Die Verbände – so auch der DGB – konnten anlässlich der öffentlichen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 27. November 2008 ihre Auffassungen zu dem Gesetzespaket vertreten.

Das Konjunkturpaket beinhaltete u. a.:
  • degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 25 % zum 01. Januar 2009, befristet auf zwei Jahre
  • Steuerbonus von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von 20 %, begrenzt auf eine Gesamtsumme von 6.000 Euro, zum 01. Januar 2009
  • befristete Kfz-Steuerbefreiung für Neufahrzeuge ab 05. November 2008 bis
  • 30. Juni 2009, bei Neufahrzeugen, die die Euro-5-Norm sowie die Euro-6-Norm erfüllen, gar bis zum 31. Dezember 2010.
Die GdP bemerkte zu dem Entwurf eines steuerlichen Wachstumsstärkungsgesetzes:

Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellen zwar Investitionsanreize dar, doch werden sie nicht tatsächlich zu beschäftigungsmehrenden Investitionen führen. Beschäftigungsmehrung in der gegenwärtigen Konjunkturflaute bedarf gezielt einer Investitionsförderung durch Aufträge in Infrastruktur, Innere Sicherheit und Bildung. Aber auch gezielte Investitionszulagen dürften mehr Beschäftigung erbringen als eine vorübergehende Erhöhung der degressiven Abschreibung. Es wird bei der vorgenannten steuerlichen Maßnahme sich eher um Mitnahmeeffekte handeln. Gezielte Verschrottungsprämien für Altautos werden die Autokonjunktur schneller heben als die vorgesehene Entlastung von der Kraftfahrzeugsteuer
beim Kauf eines Neufahrzeugs.

In der DGB-Stellungnahme wurde die Intention der GdP-Stellungnahme aufgegriffen. So hieß es im allgemeinen Teil der DGB-Stellungnahme:

„Denn das geplante Konjunkturpaket setzt überwiegend auf indirekte Anreize statt auf direkte staatliche Investitionen.“ und weiter: „ Gerade im Bereich der Infrastruktur ist aber in Kommunen und Gemeinden, auf allen Ebenen des Bildungssektors sowie innerhalb der Verwaltungen der öffentlichen Hand ein erheblicher Investitionsbedarf angewachsen. Hier bedarf es umfangreicher direkter Investitionen, die so leider im Konjunkturpaket der Bundesregierung nicht enthalten sind.“

Zu den Einzelvorschriften bemerkte der DGB u. a.:

„Daher steht zu befürchten, dass die Wiedereinführung degressiver Abschreibungen vor allem Mitnahmeeffekte zeitigen und entsprechend kaum Wachstumsimpulse bringen wird. Wirkungsvoller könnte eine befristete ‚Verschrottungsprämie‘ sein, die beim Ersatz eines alten Pkw durch ein emissionsarmes Auto geltend gemacht werden könnte.“

Der Deutsche Bundestag beschloss das Konjunkturpaket I am 03. Dezember 2008. Der Bundesrat stimmte dem Maßnahmenpaket am 05. Dezember 2008 zu.

Veröffentlicht wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt Nr. 64 vom 29. Dezember 2008. Es trat zum 01. Januar 2009 in Kraft.

Bereits am 13. Januar 2009 befasste sich das Bundeskabinett mit dem Konjunkturpaket II. Es beinhaltete u. a.:
  • Modernisierung der Infrastruktur (Straßen, Schulen, Breitbandnetze)
  • Anhebung des Grundfreibetrages von 7.664 auf 8.004 Euro
  • Senkung des Eingangssteuersatzes von 15 auf 14 %
  • Senkung des Krankenkassenbeitragssatzes von 15,5 auf 14,9 %
  • Gewährung einer „Umweltprämie“ in Höhe von 2.500 Euro bei Anschaffung eines Neuwagens und Verschrottung eines mindestens neun Jahre alten Autos im Zeitraum vom 14. Januar bis 31. Dezember 2009
Mit dem Entwurf eines Artikelgesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland sollten die Bürger entlastet und zugleich die Beschäftigung gesichert und Wachstum generiert werden. Mit einem Fördervolumen von 1,5 Milliarden Euro sollte eine Nachfrage von 60.000 Neufahrzeugen induziert werden; aus Sicht der GdP ein begrüßenswerter Weg, um die Konjunktur schnell zu beleben. Nachdem der Deutsche Bundestag und der Bundesrat dem Gesetz im Eilverfahren zugestimmt hatten, konnte es bereits im Bundesgesetzblatt Nr. 11 vom 05. März 2009 veröffentlicht werden. Es trat am Tag nach Verkündung in Kraft.

Die Fördersumme von 1,5 Milliarden Euro war ob der regen Pkw-Nachfrage schnell ausgeschöpft. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ (Bundesgesetzblatt Nr. 36 vom 30. Juni 2009) wurden die Fördermittel für die Umweltprämie auf 5 Milliarden Euro aufgestockt, so dass nunmehr 200.000 Neufahrzeuge gefördert werden konnten. Am 02. September 2009 musste dann das mit der Abwicklung der Umweltprämie beauftragte Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Frankfurt melden, dass keine Anträge auf Umweltprämie mehr gestellt werden können, weil die Fördermittel von 5 Milliarden Euro verbraucht seien.


4.4 Wachstumsbeschleunigungsgesetz (nach oben)
Auf der Grundlage des schwarz-gelben Koalitionsvertrages hatten die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wachstums in den Deutschen Bundestag eingebracht, über den am 30. November 2009 eine Anhörung vor dem Finanzausschuss stattfand. Ziel des Gesetzentwurfs war es, durch Wachstum die Finanz- und Wirtschaftskrise zu überwinden. Dies sollte u. a. durch folgende Maßnahmen erfolgen:
  • Förderung der Familien durch Anhebung des Kinderfreibetrages von bisher 6.024 auf 7.009 Euro; Erhöhung des Kindergeldes um monatlich 20 Euro
  • Abmilderung der Verlustnutzungsbeschränkungen bei Körperschaften
  • Erleichterungen bei der Zinsschrankenregelung
  • Einführung von Sofortabschreibungen bei Wirtschaftsgütern bis 410 Euro
  • Verringerung der Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierung von Unternehmen
  • Absenkung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für mittelständische Betriebe
  • Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsleistungen auf 7 %.
Der DGB stimmte für die Teilnahme an der Anhörung eine Stellungnahme mit den Mitgliedsgewerkschaften ab.

Auf Drängen der GdP wurde zwar die Anhebung des Kindergeldes begrüßt, zugleich aber die Verteilungswirkung des erhöhten Kinderfreibetrages kritisiert. Während höhere Einkommensbezieher überproportional von der Freibetragserhöhung profitieren – so die GdP –, gehen Familien mit Transfereinkommen leer aus, da die Kindergelderhöhung auf die Leistungen angerechnet wird.

Die Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsleistungen wurde abgelehnt, da zum einen kein Positiveffekt auf die wirtschaftliche Entwicklung zu erkennen sei, zum anderen eine Weitergabe der Steuererleichterungen an Kunden und Beschäftigte nicht zu erwarten sei. Die übrigen steuerlichen Erleichterungen fanden ebenso wenig die Zustimmung des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften. Bei keiner Maßnahme werde ein Wachstumseffekt gesehen, beschleunigt werde lediglich – so der DGB in seiner Stellungnahme – durch die neuerlichen Steuerausfälle mit einer Jahreswirkung von rund 8,5 Milliarden Euro für Bund, Länder und Kommunen die öffentliche Verarmung.

Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 04. Dezember 2009 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz, der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 18. Dezember 2009 zu. Es wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 81 vom 30. Dezember 2009 veröffentlicht.


4.5 Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben (nach oben)
Zu dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften fand am 09. Februar 2010 eine öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages statt. Dieser Gesetzentwurf beinhaltete drei wesentliche Aspekte:
  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Postdienstleistungen durch Universaldienstanbieter
  • Regelung zur steuerlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen durch Entgeltumwandlung
  • Förderzulagen bei „Riester-Rente“ für im Inland arbeitende, aber im Ausland wohnende Arbeitnehmer.
Auf Veranlassung des Haushalts- und Finanzausschusses des DGB war bereits im Vorfeld der Bundesfinanzminister aufgefordert worden, für eine Änderung der geplanten Umsatzsteuerbestimmung Sorge zu tragen. Denn nach der beabsichtigten Neureglung würden in Umsetzung von EU-Vorgaben bei der Inanspruchnahme von Postdienstleistungen der Deutschen Post diese für Geschäftskunden zukünftig umsatzsteuerpflichtig. In seiner Antwort von Ende Januar 2010 wies Bundesfinanzminister Schäuble darauf hin, dass gemeinwohlorientierte Unternehmungen (Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Gewerkschaften) weiterhin bei der Inanspruchnahme von Postdienstleistungen der Deutschen Post umsatzsteuerbefreit bleiben. Doch aus der Begründung des Gesetzentwurfs ging klar hervor, dass die Umsatzsteuerbefreiung bei gemeinwohlorientierten Unternehmungen sich auf eine Einlieferungshöchstmenge von 1.000 Postvertriebsstücken bezog.

Im Entwurf der DGB-Stellungnahme für die Anhörung vor dem Finanzausschuss wurde deshalb diese Beschränkung heftig kritisiert. Die GdP forderte, dass in der DGB-Stellungnahme konkret eine Änderung des Gesetzentwurfs dahin gehend gefordert werde, dass eine Ausnahmereglung von der Umsatzsteuerpflicht für gemeinwohlorientierte Unternehmungen verankert wird. Alternativ könnte das Bundeszentralamt für Steuern z. B. den Gewerkschaften bescheinigen, dass sie bei der Inanspruchnahme von Postdienstleistungen von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind.

In der dem Finanzausschuss zugeleiteten Stellungnahme wurden die Abgeordneten aufgefordert, den vorgesehenen Beschränkungen nicht zuzustimmen. Aus EU-rechtlicher Sicht (EuGH-Urteil vom 23.04.2009, Az.: C-357/07) seien diese Beschränkungen nicht geboten. Der deutsche Gesetzgeber habe alle souveränen Möglichkeiten der Gestaltung zugunsten gemeinwohlorientierter Unternehmungen.

Der Bundesrat pflichtete auf seiner Sitzung am 12. Februar 2010 der DGB-Auffassung bei und forderte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf vor dem Hintergrund der differierenden Auslegung der EuGH-Rechtsprechung eine nochmalige Prüfung. Von einer eilends einberufenen Arbeitsgruppe des DGB wurde am 17. Februar 2010 die gewerkschaftliche Forderung konkretisiert. Danach forderten die DGB-Gewerkschaften, die nach dem Gesetzentwurf vorgenommene Unterscheidung zwischen Privat- und Geschäftskunden ersatzlos zu streichen. Dies sei nach gewerkschaftlicher Auffassung aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten und widerspreche nicht dem EU-Gemeinschaftsrecht. Die Gewerkschaften könnten mit einer solchen Änderung des Gesetzentwurfs weiterhin die Postdienstleistungen des Universaldienstanbieters Deutsche Post umsatzsteuerbefreit in Anspruch nehmen. Der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wurde die DGB-Forderung unverzüglich zugeleitet.

Der Finanzausschuss empfahl dem Deutschen Bundestag auf seiner Sitzung am
03. März 2010, dem Gesetzentwurf ohne Berücksichtigung der gewerkschaftlichen Forderung zuzustimmen. Der Deutsche Bundestag folgte diesem Votum am 05. März 2010. Der Bundesrat stimmte am 26. März 2010 dem Gesetz im zweiten Durchgang zu.


4.6 Finanzmärkte (nach oben)
4.6.1 Finanzmarktstabilisierungsgesetz
Um die Krisensituation auf den Finanzmärkten zu bewältigen, hatte die Bundesregierung im Oktober 2008 in Abstimmung mit der EU ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt:

Es wird ein Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) eingerichtet mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro, der sich aus der Begebung von Bundesanleihen und Schuldverschreibungen finanziert.
Eine Garantieermächtigung für Bank-zu-Bank-Geschäfte wird in Höhe von
400 Milliarden Euro erteilt, um Liquiditätsengpässe zu beheben und eine Refinanzierung am Kapitalmarkt zu unterstützen.
Unter Auflagen beteiligt sich der Fonds in Höhe von bis zu 80 Milliarden Euro an der Rekapitalisierung von Finanzinstituten in Form von Beteiligungen.
Für den Ankauf von „faulen“ Krediten und Derivaten stellt der Fonds einen Betrag von 20 Milliarden Euro zur Verfügung.
Die Bilanzierungsvorschriften sollen dahin gehend geändert werden, dass Banken Kreditgeschäfte zum Anschaffungswert und nicht zum Marktwert bilanzieren können. Das Insolvenzrecht wird dahin gehend gelockert, das durch Wertpapiere bilanziell überschuldete Unternehmen dann keinen Insolvenzantrag innerhalb von drei Wochen stellen müssen, wenn eine positive Fortführungsprognose vorliegt.

In einer mit den Mitgliedsgewerkschaften abgestimmten Stellungnahme zu dem Maßnahmenpaket hielt der DGB den Rettungsplan für richtig, notwendig und alternativlos.

Im Einzelnen unterstützten der DGB und seine Mitgliedschaften die Einrichtung eines FMS, um das Vertrauen auf den Märkten wiederherzustellen. Bei einer Beteiligung an der Rekapitalisierung von Finanzinstituten sollte diese aber mindestens 25,01 % betragen, um Kontrolle über die Geschäftspolitik zu erlangen.

Bei der Gewährung von Garantien sollten nach Meinung des DGB
  • ein Verzicht auf eine Gewinnausschüttung
  • eine Begrenzung der Vorstandsvergütungen
  • ein Verzicht auf einseitige Belastungen der Arbeitnehmer
verankert werden.

Der Ankauf von „faulen“ Krediten und Derivaten sollte möglichst unterbleiben. Für die dafür vorgesehenen 20 Milliarden Euro Fondsmittel müssten sonst im Verlustfall Steuergelder eingesetzt werden.

Abschließend forderte der DGB in seiner Stellungnahme ein umfangreiches Regelwerk für Finanzmärkte und zur Stützung der Realwirtschaft ein Investitionsprogramm von mindestens 25 Milliarden Euro mit den Schwerpunkten
  • Bildung
  • Innere Sicherheit
  • Infrastruktur
  • Gesundheit
  • ökologischer und energieeffizienter Umbau der Wirtschaft
Bei den Beratungen des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes, dessen Art. 1 das Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds beinhaltete, in den Bundestagsausschüssen konnten die gewerkschaftlichen Vorstellungen nicht durchgesetzt werden.

Im Eilverfahren nahm das Artikelgesetz seine parlamentarischen Hürden und wurde bereits im Bundesgesetzblatt Nr. 46 vom 17. Oktober 2008 veröffentlicht. Es trat am Tag nach Verkündung in Kraft.

Die Stabilisierung der Finanzmärkte durch den FMS war zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2009. Durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung (Bundesgesetzblatt Nr. 43 vom 22. Juli 2009) wurde die Befristung auf den 31. Dezember 2010 hinausgeschoben. Danach wird der Fonds abgewickelt. Entstandene Defizite werden zwischen Bund und den Ländern im Verhältnis 65:35 geteilt (allerdings gedeckelt in Höhe von 7,7 Milliarden Euro für die Länder insgesamt. Die Aufteilung auf die einzelnen Länder erfolgt zur Hälfte nach dem Einwohnerstand 30. Juni 2008 und zur Hälfte nach dem nominalen Bruttoinlandsprodukt 2007). Sollten aus der Inanspruchnahme des Fonds durch Landesbanken und Sparkassen Defizite entstanden sein, gehen diese Defizite vorab zu Lasten des betreffenden Landes, und zwar in dem Maße, indem sie an einem Institut beteiligt sind.


4.6.2 Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (nach oben)
Der DGB war zu einer Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 13. März 2009 geladen worden. Gegenstand der Anhörung war der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes, der sich in Art. 3 mit der Verstaatlichung von Banken beschäftigte.
Die DGB-Positionen wurden mit den Mitgliedsgewerkschaften abgestimmt:
  • für Verstaatlichung von „insolventen“ Banken
  • gegen die vorgesehene Befristung der Verstaatlichung bis zum 30. Juni 2009
  • Entschädigung der Alteigentümer auf Marktwertbasis
  • bei Reprivatisierung einer verstaatlichten Bank kein Vorkaufsrecht der früheren Eigentümer
Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes fand am 20. März 2009 im Deutschen Bundestag statt. Der Bundesrat stimmte am 03. April 2009 zu. Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 18 vom 08. April 2009 veröffentlicht. Es berücksichtigte keine der gewerkschaftlichen Positionen. In der Folgezeit erhielt die Commerzbank 18 Milliarden Euro an staatlicher Hilfe, um die Übernahme der Dresdner Bank finanzieren zu können. Der Staat wurde stiller Teilhaber der Bank.


4.6.3 DGB-Konferenz Finanzmärkte (nach oben)
Am 09. September 2009 fand in Berlin eine Konferenz zum Thema „Schutz der Verbraucher und der Beschäftigten an den Finanzmärkten“ statt. In den Statements von DGB und ver.di sowie von Verbraucherministerin Ilse Aigner wurde ebenso wie in den Diskussionsbeiträgen der anwesenden Vertreter der Bundestagsfraktionen die Notwendigkeit staatlichen Handelns an den Finanzmärkten herausgestellt. Die Verbraucher müssten – so der DGB – durch einen Finanz-TÜV geschützt werden, der bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) anzusiedeln ist. Den Verbrauchern sollten zukünftig nur noch zertifizierte Papiere (Produkte) angeboten werden dürfen. Die Anzahl der Produkte für Verbraucher von heute rund 350.000 sei auf ein überschaubares Maß zu reduzieren. Unabhängige Rating-Agenturen haben eine Bewertung der Produkte vorzunehmen.

Den Beschäftigten an den Finanzmärkten müssten faire Gehälter statt Boni gezahlt werden. Es müsse eine Trennung zwischen Beratung und Verkauf von Finanzprodukten erfolgen. Finanzberater sollten in Zukunft eine Berufsqualifikation vorweisen müssen, eine ständige Weiterbildung sei zu gewährleisten.

Eine Transaktionssteuer ist nach gewerkschaftlicher Auffassung einzuführen. Die nationale Gesetzgebung ist durch internationale Vereinbarungen zu flankieren.

Der DGB-GBV beschloss auf seiner Sitzung am 12. Oktober 2009, die von der Jesuitenmission Nürnberg initiierte Kampagne „Transaktionssteuer – Steuer gegen Armut“ als Erstunterzeichner zu unterstützen. Der GdP-GBV schloss sich auf seiner Oktober-Sitzung dem Aufruf als Erstunterzeichner an.


4.7 Gendiagnostikgesetz (GenDG) (nach oben)
Der DGB-AK Gesundheitspolitik befasste sich am 13. November 2008 unter Teilnahme eines GdP-Vertreters mit dem Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG). Ziel des Gesetzentwurfs war es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren von genetischer Diskriminierung zu verhindern und Anforderungen an eine gute genetische Untersuchungspraxis verbindlich zu machen.

Für die Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Gesundheit wurde eine DGB-Stellungnahme erarbeitet. Begrüßt wurde darin, dass das GenDG nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern auch für die Beamten des Bundes Gültigkeit habe; gefordert wurde auf Veranlassung der GdP eine Anreicherung des Gesetzentwurfs um eine Bestimmung, wonach durch Ergänzung des Beamtenstatusgesetzes die Schutzvorschriften des GenDG auch für die Länder- und Kommunalbeamten gelten.

Der Deutsche Bundestag verabschiedete das GenDG am 24. April 2009 ohne Ergänzung der gewerkschaftlichen Forderung. Es wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 50 vom 04. August 2009 veröffentlicht. Es trat zum 01. Februar 2010 in Kraft.


Um die Geltungsnorm des GenDG auch auf Länder- und Kommunalbeamte zu erstrecken, bedarf es nunmehr einer entsprechenden Ergänzung in den jeweiligen Landesbeamtengesetzen.


4.8 Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz (nach oben)
Der DGB-AK Gesundheitspolitik befasste sich unter Teilnahme eines GdP-Vertreters auf seiner Sitzung am 13. November 2008 mit dem Entwurf eines Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung (KHRG) ab dem Jahr 2009. Ziel des Gesetzentwurfs war es, die finanzielle Situation der Krankenhäuser zur Sicherung ihrer Leistungsfähigkeit zu verbessern. Für die Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Gesundheit am 24. November 2008 wurde eine DGB-Stellungnahme erarbeitet.

Das Maßnahmenpaket des Gesetzentwurfs (Investitionsförderung, anteilige Beteiligung an den Tariflohnerhöhungen 2008/2009, Förderprogramme für Pflegepersonal, zusätzliche Einstellung von bis zu 21.000 Pflegekräften) erforderte Finanzmittel von rund 2,2 Milliarden Euro. Finanziert werden sollte das KHRG über höhere Entgelte für stationäre Behandlungen. Dies wiederum bedingte eine Anhebung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung von 0,2 Punkten (bereits beim einheitlichen Beitragssatz des Gesundheitsfonds von 15,5 % berücksichtigt) sowie höhere Einnahmen durch die privaten Krankenversicherungen und die beamtenrechtlichen Beihilfen. Als Größenordnung für die beiden letzten Einnahmequellen wurde im Gesetzentwurf ein Betrag von 200 Millionen Euro genannt.

Die Mehrausgaben bei der Beihilfe würden sich nach gewerkschaftlicher Bewertung sicherlich bei der Besoldung/Versorgung niederschlagen durch
  • verzögerte Anpassungen gegenüber dem Tarif
  • Beförderungsmoratorien
  • Planstellenstillstand
Die privaten Krankenversicherer werden – so die gewerkschaftliche Bewertung – die erhöhten Entgelte für Krankenhausleistungen durch Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge ausgleichen.

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 15 vom 24. März 2009 veröffentlicht. Es trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.


4.9 Betreutes Wohnen (nach oben)
In Umsetzung des Bundeskongressbeschlusses B 65 Berlin 2006 erstellte eine Arbeitsgruppe des Vorstandes der Seniorengruppe (Bund) ein Umsetzungskonzept. Nach Billigung durch den Bundesseniorenvorstand auf seiner Oktober-Sitzung 2009 befasste sich der GdP-Bundesvorstand auf seiner Sitzung am 11./12. November 2009 in Fulda mit dem Ergebnis der AG „Betreutes Wohnen“. Er fasste den Beschluss, dass das „Betreute Wohnen (Service-Wohnen)“ eine bedarfsgerechte und würdige Wohnform seniorengerechten Wohnens darstellt.
  • Bei der Suche nach Einrichtungen zum „Betreuten Wohnen“ wird den GdP-Mitgliedern Unterstützung und Hilfe angeboten.
  • Dazu wird auf der GdP-Homepage beim Thema APS unter der Rubrik „Betreutes Wohnen (Service-Wohnen)“ ein Link zur vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebenen Broschüre „Ihre Rechte als Heimbewohner“ gesetzt, dessen Anhang sich mit dem Thema „Betreutes Wohnen“ befasst.
  • Sowohl der Bundesseniorenvorstand als auch die Seniorenvorstände auf Landes- und Kreisebene werden vom Bundesvorstand gebeten, Beauftragte für das „Betreute Wohnen“ zu benennen; auf der Homepage der GdP-Landesbezirke sollen dann die Beauftragten der Kreisseniorenebene aufgelistet werden.
Zur Vorbereitung auf ihre Arbeit trafen sich die Beauftragten der Landes-seniorenvorstände zu einem Seminar am 29./30. März 2010 in Prieros.


4.10 Bundesseniorenfahrten (nach oben)
Zur Mitgliederbindung fanden im Berichtszeitraum im Rahmen des „Aktiv Programm Senioren (APS)“ weitere Bundesseniorenfahrten statt.

2007 war der Sonnenstrand in Bulgarien das Ziel der Reise. 420 Teilnehmer nahmen an der Fahrt teil. 2008 wurde erstmals der afrikanische Kontinent besucht. Hammamet in Tunesien war das Ziel von 440 Teilnehmern der Bundesseniorenfahrt. 2009 war der Goldstrand in Bulgarien als Reiseziel festgemacht worden. 540 Senioren und Seniorinnen nahmen an dieser Bundesseniorenfahrt teil.

2010 wird die zehnte Bundesseniorenfahrt durchgeführt. Diese Jubiläumsfahrt führt die Teilnehmer in das andalusische Costa de la Luz, ein Ferienort nahe der Stadt Cádiz. Für diese Spanienreise lagen bis Redaktionsschluss des Berichts bereits über 600 verbindliche Anmeldungen vor.


4.11 Treffen mit dem polnischen Verein der polizeilichen Pensionäre und Rentner (SEiRP) (nach oben)
Ende März 2008 fand ein Treffen mit dem polnischen Verein der polizeilichen Pensionäre und Rentner (SEiRP) in Zielona-Gora (Polen) statt. Dieser nach eigenen Angaben apolitische Verband wirkt u. a. mit an der Verteilung von Geldern aus dem polnischen Sozialfonds, der u. a. dazu dient, Kostenerstattungen für Aufenthalte in Sanatorien zu leisten und Sozialhilfe für geringverdienende Ruheständler und Witwen zu gewähren. Der Vorschlag des polnischen Verbandes, eine Vereinbarung über eine engere Zusammenarbeit mit den GdP-Senioren zu treffen, wurde vom GBV auf seiner April-Sitzung 2008 als nicht zielführend für die Arbeit der GdP gewertet und diesem daher nicht zugestimmt.
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