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GdP begrüßt Forderung nach mehr Personal bei Bundespolizei

Berlin.

Der Vorsitzende der GdP für die Bundespolizei, Jörg Radek, ruft in der Debatte um Konsequenzen auf den schrecklichen Ereignissen der letzten Tage zu Besonnenheit und Augenmaß auf. Zugleich müsse jedoch auch konsequent gehandelt werden, um offenkundige Sicherheitslücken zu schließen.

"Schlanker Staat" und "schwarze Null"

„Meine Gedanken sind bei den Opfern und bei ihren Angehörigen. Es fällt schwer die Motivlagen der Täter auch nur ansatzweise zu verstehen. Wir müssen aber bei all diesen schmerzhaften Gedanken in der Lagebeurteilung klar bleiben.“ Schnell werde, so Radek, über Gesetzesänderungen oder wieder einmal über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren gesprochen. Doch bei kritischer Prüfung derartiger Forderungen, sei festzustellen, dass weder härtere Strafen diese Täter von ihren Taten abgehalten hätten noch hätte der Einsatz der Bundeswehr diese Strafen verhindern können. Aber solche Taten mahnen uns, die Sicherheitsarchitektur genau unter die Lupe zu nehmen.

Es zeige sich nach Ansicht der GdP, dass durch die Politik des „schlanken Staates“ und der „schwarzen Null“ Lücken entstanden sind, die es schwieriger machen, das staatliche Gewaltmonopol und die tagtägliche Sicherheit der Menschen in unserem Land durch den Einsatz unserer Kolleginnen und Kollegen zu gewährleisten.

Diese Lücken müssen konsequent geschlossen werden. Präsenz lässt sich nur mit mehr Personal herstellen. Daher begrüßt die GdP die Forderungen nach weiteren 3.000 zusätzlichen Stellen für die Bundespolizei.

Für die Gewerkschaft der Polizei ist jedoch klar: Es bedarf eines längerfristigen, soliden und vor allem verlässlichen Konsolidierungsprogramms für die Bundespolizei, das auch in die kommende 19. Legislaturperiode hinein Bindungswirkung entfaltet. Dies sollte durch ein besonderes „Sicherheitskonsolidierungsgesetz“. Ein Konsolidierungsprogramm muss berücksichtigen, dass das Aufgabenspektrum der Bundespolizei in zwei Feldern gleichrangig angesiedelt ist: Die Bundespolizei muss zum einen wieder in die Lage versetzt werden, die eigenen Aufgaben in Kompetenz des Bundes (insbesondere Grenzschutz, Bahnpolizei, Auslandsaufgaben) wahrzunehmen und zugleich die verfassungsrechtliche Garantie gegenüber den Ländern zu deren polizeilicher Unterstützung einzulösen. Eine Konsolidierung der Bundespolizei muss daher gleichermaßen Haushaltsfragen, Personalrechtsfragen und auch Aufgaben-, Zuständigkeits- und Organisationsrechtsfragen berücksichtigen. Ein solches Konsoldierungsprogramm hat die GdP vorgelegt!
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