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Bundesweite Dienstpostentauschbörse für die Bundespolizei kurz vor dem Start

Seit 2013 arbeitet das Bundespolizeipräsidium an der Einrichtung einer dienstlichen Dienstpostentauschbörse. Der Bezirkspersonalrat und die GdP, Bezirk Bundespolizei, haben diese Arbeit von Anfang an konstruktiv unterstützt. Wir sind der Auffassung, dass durch die Tauschbörse eine weitere Möglichkeit für die MitarbeiterInnen geschaffen wird, mit Eigeninitiative Verbesserungen insbesondere unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf […]

Seit 2013 arbeitet das Bundespolizeipräsidium an der Einrichtung einer dienstlichen Dienstpostentauschbörse. Der Bezirkspersonalrat und die GdP, Bezirk Bundespolizei, haben diese Arbeit von Anfang an konstruktiv unterstützt. Wir sind der Auffassung, dass durch die Tauschbörse eine weitere Möglichkeit für die MitarbeiterInnen geschaffen wird, mit Eigeninitiative Verbesserungen insbesondere unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen.

Die Tauschbörse ist eine IT-unterstütze Weiterentwicklung der bisherigen Regelung. Sie ermöglicht den Beschäftigten, sich über das dienstliche Intranet mögliche Tauschpartner in allen BPOL-Dienststellen zu suchen und selbst auch Tauschgesuche zu inserieren.

Aus Sicht der GdP war es besonders wichtig, dass möglichst wenige Regelungen festgelegt werden, die einen Tausch verhindern. So konnten wir nun erreichen, dass es nicht zwingende Voraussetzung ist, dass der Tausch auf gleiche Dienstposten erfolgen muss oder alle obligatorischen Voraussetzungen für den angestrebten Dienstposten erfüllt sein müssen. Hier soll eine Einzelfallprüfung erfolgen, inwieweit ein Tausch gegebenenfalls doch ermöglicht werden kann. Auch Beschäftigte aus personellen Überhängen können Tauschgesuche stellen.

Strittig war lange, ob man laufbahnübergreifende Tauschmöglichkeiten bei gleichen Dienstposten, z. B. KSB oder Ermittlungsbeamte, ermöglichen soll. Auch diese Möglichkeit soll nun auf unsere Initiative hin, zunächst probeweise für die Dauer eines Jahres, eröffnet werden.

Zu einer zeitlichen Verzögerung führte unsere Forderung, dass Tauschwillige sich auch anonymisiert in der Intranetplattform eintragen können. Dies war uns wichtig, um ggf. dienstliche Nachteile für die tauschwilligen KollegInnen auszuschließen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen gestaltete sich sehr zeitintensiv.

Zu guter Letzt: Eine Ablehnung eines Tauschgesuches, dass den Regularien der Tauschbörse entspricht, ist nur aus wichtigen dienstlichen Gründen möglich. Damit wird klargestellt, dass die Genehmigung der Regelfall ist.

An dieser Stelle ist auch ein Lob für die KollegInnen der Personalabteilung und der FIMST (Fachinformations- und Medienstelle) angebracht, die sich engagiert und konstruktiv in die Erstellung der Tauschbörse eingebracht haben.

 

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