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Kein Grenzschutz zweiter Klasse!

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die gestern von der EU beschlossene Genehmigung der deutschen Kontrollen zur Grenzsicherung kritisch. Gestern hatte der EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos die Genehmigung einer letztmaligen Erlaubnis bis November (und damit bis nach der Bundestagswahl) bekannt gegeben. Für die GdP ist der Sinn dieser Regelung zweifelhaft: Einerseits werden an der deutsch-österreichischen Grenze […]

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die gestern von der EU beschlossene Genehmigung der deutschen Kontrollen zur Grenzsicherung kritisch. Gestern hatte der EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos die Genehmigung einer letztmaligen Erlaubnis bis November (und damit bis nach der Bundestagswahl) bekannt gegeben.

Für die GdP ist der Sinn dieser Regelung zweifelhaft: Einerseits werden an der deutsch-österreichischen Grenze trotz rückläufiger Migrationszahlen fast zwanghaft stationäre Kontrollen mit hohem Personaleinsatz aufrechterhalten. Während andernorts empfindliche Sicherheitslücken bestehen und ganze Reviere zeitweise geschlossen werden müssen. Für uns steht fest: Es darf keinen Grenzschutz erster und zweiter Klasse geben!

Der Bundesinnenminister hatte bereits vor Monaten erklärt er könne sich auch vorstellen, die Fortführung der Grenzkontrollen nicht mehr mit der Massenmigration, sondern mit der Abwehr von Terrorgefahren zu begründen, um so die Erforderlichkeit der Zustimmung durch die EU umgehen zu können. Gerade dieses Argument würde jedoch geradezu dazu verpflichten, auch die Westgrenze besser zu schützen. Schließlich war in den vergangenen Jahren insbesondere die deutsche Grenze zu Belgien und Frankreich Übertrittsort von Terroristen.

Die GdP spricht sich stattdessen für flexible, lageabhängige Kontrollen aus – egal in welcher Region. Auch ganz im Sinne des Schengener Abkommens sollte das Mittel der Binnengrenzkontrollen nicht übermäßig strapaziert werden. Es ist besser, lagebildabhängig, zum Beispiel durch Schleierfahndung, zu reagieren, als durch permanente stationäre Kontrollen unnötig Kräfte zu verschleißen. Das würde auch der Dauerüberlastung der Beschäftigten in der Bundespolizei Einhalt gebieten.

Eine notwendige Erhöhung des Faktors EU-/Schengen-Binnengrenzkontrollen an den West-Schengen-Grenzen auf die Messzahl der Ost-Schengen-Grenzen hat die GdP bereits in ihrem „Konsoldierungsprogramm“ gefordert.

Aktuelle Problemstellung: Die Schengen-Binnengrenze West (ohne deutsch-österreichische Grenze) hat gegenwärtig nur 1/3 der Personalbemessungszahl der Schengen-Binnen-Grenze Ost

Ziel: Stärkere Fahndungskennzahl (Anzahl zu kontrollierender Kfz), höherer Kontrolldurchsatz (Kfz/PVB/h) zur Verhinderung unerlaubter Einreise und Feststellung unerlaubten Aufenthalts

Daraus folgt:

1. Mehrbedarf: 4.856 PVB: 5 Schichtgruppen = 971,2 PVB = 485,6 Doppelstreifen je Schicht auf 1.796 km Schengen-Binnen-Landgrenze (West) x 30 km Zuständigkeitsbereich

2. Mehrung: Maximal 487 zusätzliche Streifen auf 53.880 km² Zuständigkeitsbereich West-Grenze

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