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"Pilotverfahren" vor dem Bundesverfassungsgericht

Niedrigere Ostbesoldung auf dem Prüfstand

Hilden/Berlin.

Als "richtungsweisend" für zehntausende Polizeibeamte des Bundes und der neuen Länder bewertet die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die voraussichtlich noch in diesem Jahr zu erwartende Entscheidung des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts über die Frage, ob die niedrigere Besoldung der Beamten in den neuen Bundesländern mit dem Grundgesetz vereinbar ist. GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg: "Die Gewerkschaft der Polizei wird alles ihr Mögliche unternehmen, um eine gleiche und gerechte Bezahlung aller Polizisten in Deutschland zu erreichen!"

Verhandelt wird beim 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Verfahren, das die GdP über ihren gewerkschaftlichen Rechtschutz angestrengt hat. Mit der Klage des Bundesgrenzschutz-Beamten aus dem sächsischen Pirna soll geklärt werden, ob Polizeibeamte des Bundes je nach ihrem Einsatzort in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich besoldet werden dürfen. Der 43-jährige alleinerziehende Vater hat - unterstützt in Form einer Musterklage - beim Verwaltungsgericht in Dresden geklagt. Das Gericht hatte daraufhin das Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nach Auffassung der Dresdner Richter hätte die niedrigere Ostbesoldung spätestens am 31.12.1995 auslaufen müssen. Zu diesem Zeitpunkt hätte Artikel 143 Absatz 2 des Grundgesetzes sämtliche Einschränkungen - auch der so genannten "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums", zum Beispiel auf "amtsangemessene Alimentation" - für beendet erklärt. Die Beibehaltung der Einkommensabsenkung im Osten - gegenwärtig bei achtundachtzig Prozent der Westgehälter - verstößt daher nach Auffassung des Dresdner Verwaltungsgerichts gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Diese Auffassung erhielt jetzt prominente Unterstützung. In einem Rechtsgutachten kommt der führende Rechtswissenschaftler für öffentliches Dienstrecht, Professor Ulrich Battis von der Berliner Humboldt-Universität, ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Beibehaltung der niedrigeren Ostbesoldung verfassungswidrig sei. Die Gewerkschaft der Polizei hat das Gutachten in Karlsruhe vorgelegt.

Der Dresdner Vorlagebeschluss muss nun durch den Vorprüfungsausschuss des 2. Senats unter Vorsitz des Verfassungsrichters Hans Sommer bewertet werden. Die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach hat nicht nur den Kläger, sondern auch die Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte um ihre Stellungnahme gebeten.

Der Polizeihauptmeister des BGS war bereits 1997 mit sechzig weiteren Beamten direkt vor das Bundesverfassungsgericht gezogen (Az.: 2 BVR 1946/97). Damals verwies der 2. Senat die Kläger zunächst auf den langen "normalen" Rechtsweg. Dieser Gang durch die Instanzen wurde nun mit dem Dresdner Vorlagebeschluss erheblich abgekürzt.

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