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GdP Bundespolizei: Alkoholverbot in Zügen gezielt einsetzen

Hilden.

Der Bezirk Bundespolizei in der Gewerkschaft der Polizei (GdP) steht der Diskussion eines generellen Alkoholverbots in Zügen der Deutschen Bahn AG skeptisch gegenüber. "Man muss sich fragen, ob die Mehrheit der Reisenden diesen dauerhaft eingeschränkten Reisekomfort wünscht und auch, ob ein solches Verbot überhaupt durchsetzbar wäre und von wem", kommentiert Sven Hüber, stellvertretender Vorsitzender der GdP in der Bundespolizei.

Angesichts Personalsituation schwer durchzusetzen

Die Bundespolizei übt in den Zügen und auf den Anlagen der Deutschen Bahn AG das Hausrecht aus. "Uns fehlen wegen jahrelanger sicherheitspolitischer Ignoranz ohnehin mehrere Tausend Bahnpolizisten. Und dieser Zustand wird noch über Jahre andauern. Es wäre deshalb gar keiner da, täglich gegen jeden ansonsten friedlichen Alkoholsünder auf dessen Urlaubsfahrt vorzugehen", so Hüber. "Jeder Bahnfahrer weiß, wie schwierig bereits das Rauchverbot auf Bahnhöfen durchsetzbar ist. Eine Getränkekontrolle wäre noch viel schwieriger."

Wichtiger sei, dass bereits die Bahn bei gefahrengeneigten Großveranstaltungen und vor allem beim Transport zu Sportveranstaltungen wie Fußballspielen rechtzeitig, konsequent und öffentlich ein Alkoholverbot ausspreche; das sei wegen der ohnehin präsenten Polizei dann auch realistisch durchsetzbar.

"Es ist jedoch keine Frage, dass die Bundespolizei alle Angriffe und pöbelnde Beleidigungen gegen Bahnmitarbeiter auch in Zukunft nicht dulden und weiter hart verfolgen wird. Hier muss auch die Bahn zusammen mit der Polizei gegebenenfalls neue Wege suchen, um Mitarbeiter zu schützen. Wer öffentlichen Transportdienst für alle leistet, muss sich dafür nicht auch noch angehen lassen, egal ob von Alkoholisierten oder Nüchternen", so der Polizeigewerkschafter Hüber.
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