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Luftsicherheit zurück in die öffentliche Hand

Verschlechterungen im Bereich der Luftsicherheit sind eine Folge der Privatisierung dieser hoch sensiblen hoheitlichen Aufgabe. Bisher haben sowohl die privaten Sicherheitsdienstleister, als auch die Verantwortlichen der Bundespolizei und des Bundesministeriums des Innern diese Konsequenz der Privatisierung immer abgestritten. Jörg Radek, Vorsitzender der GdP in der Bundespolizei mahnt jedoch: „Ein Höchstmaß an Sicherheit im Luftverkehr kann […]

Jörg Radek_11_webVerschlechterungen im Bereich der Luftsicherheit sind eine Folge der Privatisierung dieser hoch sensiblen hoheitlichen Aufgabe. Bisher haben sowohl die privaten Sicherheitsdienstleister, als auch die Verantwortlichen der Bundespolizei und des Bundesministeriums des Innern diese Konsequenz der Privatisierung immer abgestritten.
Jörg Radek, Vorsitzender der GdP in der Bundespolizei mahnt jedoch:
„Ein Höchstmaß an Sicherheit im Luftverkehr kann nur durch den Einsatz von gut ausgebildeten, erfahrenen und hoch motivierten Kontrollkräften erzielt werden. Diese Kräfte müssen in der Lage sein, ganzheitliche Kontrollen, die auch den Passagier selbst im Auge haben, durchzuführen.
Die Privatisierung der hoheitlichen Luftsicherheitsaufgabe in Deutschland im Jahr 1993 hat zu einer deutlichen Verschlechterung der sozialen Rahmenbedingungen und einer massiven Zunahme der Arbeitsverdichtung für die im Luftsicherheitsbereich eingesetzten Kräfte geführt. Dies führt zu hoher Frustration und damit auch zu häufiger Fluktuation.“ Auch habe, so Radek, die Bundespolizei keinen direkten Einfluss auf die Auswahl des Personals oder die Inhalte von Fortbildungen. Die Arbeitsteilung sei zudem umständlich: Stellen die Angestellten des privaten Unternehmens Gesetzesverstöße fest, müsse das den Beamten der Bundespolizei angezeigt werden, die erst dann eingreifen dürfen.
Die Gewerkschaft der Polizei fordert daher schon seit langem, dass die Fluggastkontrolle wieder als hoheitliche Aufgabe vollständig in die öffentliche Hand zurückgeführt wird. Nur dies garantiert Qualität und Kontinuität in der Luftsicherheit. Auch muss die Fluggastkontrolle entsprechend ihrer Bedeutung für die Sicherheit im Luftverkehr aufgewertet werden. Die Ergebnisse einer EU-Untersuchung bestätigen die Position der Gewerkschaft: Die Fluggastkontrolle darf kein Anlernberuf mit in der Folge schlechter Bezahlung und hoher Fluktuation bleiben. Die „Fachkraft Luftsicherheitsassistent“ muss ein Ausbildungsberuf werden.

10.02.2015: Lesetipp: “Die Privatisierung der Sicherheit”

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