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GdP Bundespolizei: Einsatz automatischer Gesichtserkennung ist unausgereiftes Konzept

Hilden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert Pläne der Innenministerkonferenz (IMK) zum Einsatz von Gesichtserkennungssoftware als bislang unausgereift. Bei der Sitzung der IMK in dieser Woche soll unter anderem eine Erlaubnis für die Bundespolizei beschlossen werden, per Videoüberwachung mit automatisierter Gesichtserkennung nach Schwerverbrechern und Terroristen zu fahnden.

Politischer Aktionismus

„Der Vorschlag zeugt eher von politischem Aktionismus, als von wohlüberlegter Polizeitaktik“, beschreibt Sven Hüber, stellvertretender Vorsitzender der GdP in der Bundespolizei, die Pläne. „Hier soll eine Erlaubnis erteilt werden für etwas, was es praktisch noch nicht gibt. Die Technik ist für den realen Einsatz noch überhaupt nicht ausgereift. Und selbst wenn dem so wäre, ist noch lange nicht geklärt, inwiefern der Einsatz praktisch umgesetzt werden kann und eine solche Software mit unseren Datenschutzrechten vereinbar ist.“

Die GdP verweist darauf, dass aus bisherigen Probeläufen noch nicht einmal belastbare Ergebnisse vorliegen. Zudem hätte die Bundespolizei bislang keine technischen Möglichkeiten des Einsatzes und auch kein Geld dafür. Im Entwurf des Bundeshaushalts 2018 hat die Bundesregierung keinerlei Mittel dafür vorgesehen.

GdP fordert mehr Personal

Laut Gewerkschaft fehlt der Bundespolizei zudem Personal für die sinnvolle Umsetzung eines solchen Instruments, wenn es denn irgendwann einmal einsatzbereit wäre. Derzeit ist ein Großteil der Bahnpolizeidienststellen regelmäßig zeitweise geschlossen, weil schlicht das Personal fehlt. Bei funktionierender Gesichtserkennung erkannte Straftäter bräuchten immer noch einen Beamten, der darauf reagieren kann.

„Wenn der Bundesinnenminister solche Pläne vorstellt, sich aber gleichzeitig davor scheut, die Bundespolizei mit ausreichenden Haushaltsmitteln in die Lage zu versetzen, die neue Technik auch anzuwenden, kann man das nur als Symbolpolitik bezeichnen. Was nützt es, wenn die Software einen potenziellen Schwerverbrecher auf dem Bahngeländer erkennt, aber keine Polizisten da sind, um den Verdächtigen zu stellen?“, so Hüber.

Die Gewerkschaft der Polizei fordert stattdessen für den bahnpolizeilichen Bereich der Bundespolizei zunächst mindestens 1.500 Beamtinnen und Beamte mehr. Zudem soll der Anteil der Ermittlungsbeamten wesentlich erhöht werden.
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