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Bundestag beschließt Bundesteilhabegesetz

Foto: Siegfried Baier - http://www.pixelio.de
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Berlin.

Nach intensiver Befassung und nach Beteiligung aller Verbände, Vereine und Gewerkschaften hat der Bundestag in Berlin am Donnerstag das Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschlossen: Es kann somit zu Beginn des Jahres 2017 in Kraft treten. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff verwies darauf, dass sich die GdP mit ihrer Kommission für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Polizei stark in diesem Diskussionsprozesse eingebracht habe. Unter anderem hat die GdP alle Bundestagsfraktionen angeschrieben und Verbesserungen eingefordert, insbesondere für die Schwerbehindertenvertretungen. Alle Fraktionen hatten auch schriftlich geantwortet.

Immer wieder angepasst

Im parlamentarischen Verfahren wurde der Entwurf dem GdP-Vize zufolge immer wieder aufgrund einiger Forderungen angepasst. Leider sei die Stärkung der Arbeitsfähigkeit und der Rechte der Schwerbehindertenvertretungen kaum gelungen.

Die Gewerkschaft der Polizei werde auch künftig versuchen, eine wirksamere Durchsetzungsmöglichkeit für Schwerbehindertenvertretungen in den nächsten Jahren zu erzielen, kündigte Schilff an. Ein Gesetz sei immer fortschreibbar, enttäuschend sei die unzureichende Berücksichtigung der Forderungen nach Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen aber schon, insbesondere für diejenigen, die sich dort seit Jahren stark engagieren und fortlaufend Beteiligung bei den Dienststellen einfordern müssen.

Allen Beteiligten, die sich in der GdP (Bund) und in den GdP-Landesbezirken eingebracht haben, sei herzlich gedankt, betonte Schilff.

Link: Weitere Informationen zum Bundesteilhabegesetz
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