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Karlsruher Urteil ist Rückschlag im Kampf gegen Schleuserkriminalität

Berlin.

Als "einen Rückschlag in der Bekämpfung der Schleuserkriminalität" hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs bezeichnet, wonach Einreise und Aufenthalt eines mit einem Touristenvisum eingereisten Ausländers auch dann nicht "unerlaubt" sind, "wenn es nicht dem tatsächlichen von dem Einreisenden von vornherein angestrebten Aufenthaltszweck entspricht. (BGH)"

GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg: "Das ist eine Einladung, bei der Beantragung eines Visums zu lügen und zu betrügen."

Insbesondere professionelle Schleuser dürften sich nach Einschätzung der GdP über das Karlsruher Urteil freuen.

Freiberg: "Es ist doch nicht so, dass jemand vor einem Botschaftsmitarbeiter ein bisschen schummelt, um an ein Touristenvisum zu kommen und dann unglücklicherweise und zufällig in Deutschland in die Hände eines Bordellbesitzers fällt. Die Schleusung von Frauen in die Zwangsprostitution beginnt nach aller Erfahrung bereits im Heimatort der Betroffenen und wird an allen Stationen bis ins Zielland von hoch professionellen, organisierten Schleppern begleitet."

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