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GdP: Unfallrisiko Kleinlaster verringern

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei GdP) befürwortet die Empfehlung des 41. Verkehrsgerichtstages, engere Regeln für das Fahren mit so genannten Kleinlastern zu schaffen. Das jährliche Treffen der Verkehrsexperten im niedersächsischen Goslar endete nach drei Tagen Beratung am heutigen Freitag.

Der drastisch gestiegene Anteil der Klein-Lkw an den Verkehrsunfällen bereite der Polizei große Sorgen. So habe der Anteil unfallbeteiligter Zwei- bis Dreieinhalb-Tonner nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zwischen 1995 und 2001 um 31 Prozent, der Anteil von bis zu zwei Tonnen schweren Fahrzeugen um sogar 44 Prozent zugenommen. Die Empfehlung der Goslarer Verkehrsexperten, das Führen der Kleinlaster stärker zu reglementieren, sei der richtige Ansatz, das Unfallaufkommen deutlich zu verringern.

Konrad Freiberg, GdP-Bundesvorsitzender: „Die Verkehrssicherheit wird so lange nicht verbessert, wie zugelassen wird, dass Transportunternehmen zunehmend auf Kleinlaster umsatteln, um die bewährten Beschränkungen des Schwerlastverkehrs zu umgehen.“ Der Fahrer eines Kleinlasters müsse sich weder an gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten, noch an besondere Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Pkw-Fahrer, die es nicht gewohnt seien, einen Kleinlaster zu fahren, seien oft unsicher und würden die Ladung nicht ausreichend sichern. Notwendig sei, so Freiberg, die Fahrzeuge auf eine geringere Leistung zu drosseln. Die Polizei könne, so der GdP-Vorsitzende, zusätzliche Kontrollaufgaben ohne spürbare personelle und materielle Stärkung nicht leisten.

In die richtige Richtung führe auch die Experten-Empfehlung, für Fahrten unter Drogeneinfluss einen Straftatbestand zu schaffen, der einen Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit enthalte. Die Überprüfung dieses Grenzwertes müsse aber medizinisch und technisch einwandfrei sein.
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