GdP-Bundesvorsitzender Malchow fordert schnelles Gesetz zu Gewalt gegen Polizisten
Zunehmender Respekts- und Autoritätsverlust
Das jahrelange politische Handlungsvakuum habe hierzulande zu einem Respekt- und Autoritätsverlust und einer Spirale der Gewalt geführt, unter der mittlerweile bekanntlich auch Rettungskräfte, Justizbedienstete und viele andere Behördenvertreter zu leiden haben, so Malchow weiter. Zugleich nehme die Frustration der Kolleginnen und Kollegen über zu lasche Urteile der Justiz bei Gewalttaten gegen Polizisten zu. „Deshalb fordern wir jetzt von der Politik einen Schulterschluss für die Interessen der Polizei“, sagte er. Die GdP fordert bereits seit sieben Jahren, die tätlichen Angriffe auf Polizisten zum Straftatbestand zu machen.
Der neue Schutzparagraf solle klarmachen, wer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte angreife, müsse mit einer Haftstrafe rechnen, erklärte der GdP-Bundesvorsitzende. Dabei würde künftig nicht nur Gewalt bei „Vollstreckungshandlungen“ – wie etwa Festnahmen oder Verkehrskontrollen – bestraft, sondern schon Störungen der Arbeit von Polizisten, Rettungskräften und Feuerwehrleuten an sich.
Maas kündigte nachdem Gespräch mit Polizistinnen und Polizisten an, den entsprechenden Gesetzesentwurf noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. „Wir werden tätliche Angriffe gegen Polizisten und Rettungskräfte in Zukunft härter sanktionieren. In besonders schweren Fällen soll es eine Mindeststrafe von sechs Monaten geben“, sagte der Bundesjustizminister. „Was darunter zu verstehen ist, wollen wir deutlich ausweiten: Wenn ein tätlicher Angriff – etwa bei Demonstrationen – gemeinschaftlich von mehreren Personen verübt wird, soll dies als besonders schwerer Fall gewertet werden. Ebenso, wenn ein Angreifer eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeuge mit sich führt – egal, ob er sie auch einsetzen will.“
In dem Gespräch ging es auch um eine Auflösung der Besoldungsunterschiede der Kolleginnen und Kollegen. „Es ist nicht hinnehmbar, dass in manchen Bundesländern Polizeibeamtinnen und -beamte für die gleiche Aufgabe teils mehrere hundert Euro weniger erhalten“, kritisierte Malchow.
Der neue Schutzparagraf solle klarmachen, wer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte angreife, müsse mit einer Haftstrafe rechnen, erklärte der GdP-Bundesvorsitzende. Dabei würde künftig nicht nur Gewalt bei „Vollstreckungshandlungen“ – wie etwa Festnahmen oder Verkehrskontrollen – bestraft, sondern schon Störungen der Arbeit von Polizisten, Rettungskräften und Feuerwehrleuten an sich.
Maas kündigte nachdem Gespräch mit Polizistinnen und Polizisten an, den entsprechenden Gesetzesentwurf noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. „Wir werden tätliche Angriffe gegen Polizisten und Rettungskräfte in Zukunft härter sanktionieren. In besonders schweren Fällen soll es eine Mindeststrafe von sechs Monaten geben“, sagte der Bundesjustizminister. „Was darunter zu verstehen ist, wollen wir deutlich ausweiten: Wenn ein tätlicher Angriff – etwa bei Demonstrationen – gemeinschaftlich von mehreren Personen verübt wird, soll dies als besonders schwerer Fall gewertet werden. Ebenso, wenn ein Angreifer eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeuge mit sich führt – egal, ob er sie auch einsetzen will.“
In dem Gespräch ging es auch um eine Auflösung der Besoldungsunterschiede der Kolleginnen und Kollegen. „Es ist nicht hinnehmbar, dass in manchen Bundesländern Polizeibeamtinnen und -beamte für die gleiche Aufgabe teils mehrere hundert Euro weniger erhalten“, kritisierte Malchow.