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GdP Berlin: Sogenannte „Fristenläufer“ können nicht befördert werden! Ausnahmegenehmigung gefordert!

Berlin.

„Vorläufige Regelungen der Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Haushaltsjahr 2012; Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres vom 13.02.2012 an „Polizeipräsident in Berlin“ - Geschz.: III C 31-2012/2013 (HWR) – Sehr geehrter Herr Henkel, Ihre Verwaltung hat der Polizei mit dem oben näher bezeichneten Schreiben unter anderem mitgeteilt, dass aufgrund der engen Voraussetzungen des Artikel 89 der Verfassung von Berlin und der Regelungen des 1. Haushaltswirtschaftsrundschreibens 2012 eine Zustimmung für die Beförderung sogenannter „Fristenläufer“ nicht erteilt wird.

Bei diesen sogenannten „Fristenläufern“ handelt es sich um Beamtinnen und Beamte, die kurz vor dem Ende ihres Berufslebens in Anerkennung ihrer jahrzehntelangen Arbeit und ihrer Leistungen befördert werden könnten. Sie haben es nicht zu verantworten, dass wegen der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin der Doppelhaushalt 2012/2013 nicht mehr zeitgerecht im Jahr 2011 verabschiedet werden konnte.

Die Folgen dieser Entscheidung Ihrer Verwaltung sind:
    1. Diese Beamtinnen und Beamten können auch nach der Verabschiedung des Doppelhaushaltes nicht mehr befördert werden und
    2. erhalten demzufolge ihre Versorgungsbezüge nur aus ihrem derzeitigen Amt.

Die sich daraus ergebenden finanziellen Verluste für diese Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und ihrer Familien wirken deshalb jahrzehntelang nach.
Wir gehen davon aus, sehr geehrter Herr Henkel, dass diese Entscheidung Ihrer Verwaltung nicht Ihrem Politikverständnis im Hinblick Ihrer Wertschätzung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht. So haben wir Sie zumindest bisher immer verstanden.

Ich bitte Sie deshalb, eine Ausnahmegenehmigung für diesen Beschäftigtenkreis auf Senatsebene zu erwirken.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Purper“
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