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Stellungnahme zu den geplanten neuen Dienstpostenbewertungen abgegeben

Am 11.08.2014 hatten wir über den zugeleiteten Entwurf der Dienstpostenbewertungen berichtet http://www.gdpbundespolizei.de/2014/08/erste-attraktive-schritte-der-entwurf-eines-neuen-organisations-und-dienstpostenplans-wurde-vorgelegt/ Viele der langjährigen Forderungen der Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei wurden darin aufgegriffen und einer akzeptablen Lösung zugeführt. Nun hat de GdP-geführte Bezirkspersonalrat im Rahmen des gem. BPersVG vorgesehenene Mitwirkungsverfahrens seine Stellungnahme dazu abgegeben. Die beabsichtigten neuen Dienstpostenbewertungen werden von der Gewerkschaft der Polizei […]

Martin Schilff_01

Martin Schilff, Mitglied im Vorstand der GdP-Bezirk Bundespolizei

Am 11.08.2014 hatten wir über den zugeleiteten Entwurf der Dienstpostenbewertungen berichtet http://www.gdpbundespolizei.de/2014/08/erste-attraktive-schritte-der-entwurf-eines-neuen-organisations-und-dienstpostenplans-wurde-vorgelegt/

Viele der langjährigen Forderungen der Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei wurden darin aufgegriffen und einer akzeptablen Lösung zugeführt. Nun hat de GdP-geführte Bezirkspersonalrat im Rahmen des gem. BPersVG vorgesehenene Mitwirkungsverfahrens seine Stellungnahme dazu abgegeben.
Die beabsichtigten neuen Dienstpostenbewertungen werden von der Gewerkschaft der Polizei begrüßt, wir halten diese aber nicht für ausreichend!  Die seit 2008 entstandenen Gerechtigkeitslücken anlässlich der Neuorganisation der Bundespolizei können durch die beabsichtigten neuen Dienstpostenbewertungen nicht komplett geschlossen werden. Deshalb wird es bedauert, dass die Behörde unseren Vorschlägen nur zum Teil gefolgt ist.
Eine für die Zukunft längerfristige, pragmatische und wettbewerbsfähige Dienstpostenbewertung im Hinblick auf die demographische Entwicklung zur freien Wirtschaft und zu den Kolleginnen und Kollegen der Länderpolizeien wird mit dieser Dienstpostenbewertung nur zum Teil erreicht.

Sehr wohl sind positive Ansätze vorhanden, die Laufbahn des mittleren Dienstes durch die einheitliche Bewertung im Vergleich zu den Ländern mit dreigeteilter Laufbahn konkurrenzfähig zu gestalten. Auch wird der Abstand zu den Ländern mit zweigeteilter Laufbahn verringert. Konsequenterweise wird von uns jedoch dann auch die Anhebung des Eingangsamtes von A 7 nach A 8 als notwendig erachtet, um die Anreize für die Bewerber zu erhöhen.

Zudem fordern wir ebenfalls die Anhebung der mit A 6-8 bewerteten Dienstposten im Verwaltungsbereich nach A 8-9mZ, um eine einheitliche Systematik der Bewertungen im mittleren Dienst zu gewährleisten. Die Wettbewerbsfähigkeit zu den öffentlichen Verwaltungen wäre somit gegeben.

Für die Stellen im Tarifbereich wird in Bezug auf die Entgeltordnung und die neuen Aufga-benfelder in der Bundespolizei ebenso eine zeitnahe Neubewertung gefordert.

2013_AIII_Logo_InternetDie im gehobenen Dienst beabsichtigte Bewertung in drei Stufen von A 9-11, A 11-12 und A 12-13 sollte nochmals überprüft werden. Wir halten aus demographischen und Verwaltungsgründen eine zweistufige Bewertung A 9-11 und A 11-13 für ausreichend. Auch sollte seitens der Behörde geprüft werden, das Eingangsamt von A 9 auf A10 anzuheben.

Eine Einbeziehung der Verwaltungsdienstposten in diese Systematik ist zudem dringend erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit zu den öffentlichen Verwaltungen insbesondere in den Ballungsräumen sicher zu stellen.

Für den höheren Polizeivollzugs- und Verwaltungsdienst wurde keine neue Dienstpostenbewertung aufgenommen. Wir verkennen nicht, dass für die Haushalte 2014 und 2015 Hebungen beantragt, jedoch zumindest für 2014 seitens BMI/BMF nicht genehmigt wurden.

Das Ergebnis für 2015 steht noch aus. Allerdings ist zu befürchten, dass die Hebungen nicht genehmigt werden, da diese zum wiederholten Male seitens BMI gegenüber dem BMF nicht beantragt wurden.

Ob dies über die Berichterstattergespräche im politischen Raum noch realisiert werden kann bleibt ab zuwarten. Es ist dringend notwendig, nicht nur Hebungen sondern auch grundsätzlich neue Planstellen im höheren Dienst der Bundespolizei auszubringen, um die seit 2008 bestehenden Gerechtigkeitslücken zu schließen.

Eine Erhöhung des Planstellenvolumens auf 2% ist mittelfristig dringend notwendig, um auch hier im Vergleich zu den Kollegen und Kolleginnen der Länder/BKA wettbewerbsfähig zu sein.

Die personalwirtschaftlichen Probleme bi der Umsetzung der neuen DP-Bewertung sind kurz- bzw. mittelfristig mit ku-Vermerken zu lösen, ohne eine längere perspektivische Verwendung von künftigen Funktionsträgern zu verzögern.

Die im Entwurf beabsichtigten Dienstpostenbewertungen im mittleren und gehobenen Dienst würden die gültige Planstellenobergrenze nicht überschreiten, sondern wären noch 256 Stel-len darunter. Daher sollten und könnten der von der GdP Bezirk Bundespolizei zusätzlich geforderten Dienstpostenhebungen stattgegeben werden (Einzelheiten dazu können in Kürze auf der Intranetseite des Bezirkspersonalrates nachgelesen werden bzw. sind über die GdP-Vertrauensleute zu erfahren).

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