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Verkehrspolitik

1. Verkehrspolitik
1.1 Verkehrsgerichtstage 2007 bis 2010
Wie in den vorhergehenden Jahren nahmen ein bzw. mehrere Vertreter der GdP an den Verkehrsgerichtstagen in Goslar teil, soweit sie in die Kongressperiode, über die berichtet wird, fielen.
Es waren dies die 45. bis 48. Deutschen Verkehrsgerichtstage von 2007 bis 2010.

Zu den Inhalten, die auf den Verkehrsgerichtstagen diskutiert wurden, berichtete DEUTSCHE POLIZEI regelmäßig und ausführlich. Daher wird an dieser Stelle nicht näher auf die einzelnen Arbeitskreise und deren Themen eingegangen.


1.2 II. GdP-Verkehrsforum (nach oben)
Im Nachgang zum I. Verkehrsforum am 03. Dezember 2003 führte die GdP am 28./29. April 2009 ihr II. Verkehrsforum, wieder in Potsdam, Kongresshotel am Templiner See, durch. Eingeladen waren circa 100 Kollegen und Kolleginnen mit verkehrspolizeilichen Aufgaben.

Nach der Begrüßung durch den GdP-Bundesvorsitzenden richtete die Bundestagsabgeordnete der SPD, Frau Heidi Wright, das Wort an die Zuhörer und sprach über die Möglichkeiten der Politik, dem Kernthema des Forums „Verkehrsbelastung auf Bundesfernstraßen“ zu begegnen.

Im Anschluss daran wurden drei Impulsreferate pro Mobilität, pro Umwelt, pro Verkehrssicherheit gehalten. Danach erarbeiteten die Teilnehmer in vier Arbeitskreisen Vorschläge zu den Themen: polizeiliche Verkehrsüberwachung, Geschwindigkeitslimit, Verkehrsüberlastung und Weiterentwicklung des verkehrspolitischen Programms der GdP.

Am zweiten Veranstaltungstag wurde das Thema in einer moderierten Talkrunde diskutiert. Daran nahmen teil: Heidi Wright, MdB, Prof. Dr. Karlheinz Schmidt, Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. Karsten Sachsenröder, DB Schenker Rail, Detlef Meenke, Verband deutscher Reeder VdR, Johannes Wieczorek, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Blindenbacher, Innenministerium Nordrhein-Westfalen, Dietmar Oeliger, Naturschutzbund Deutschland e.V.

Die Veranstaltung wurde durch ein Schlusswort von Frank Richter mit gewerkschaftspolitischen Schwerpunkten abgerundet.
Der Verlag DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GmbH – Anzeigenverwaltung – produzierte zu diesem Forum eine Sonderschrift. Den Inserenten wurde gestattet, im Foyer des Kongresszentrums ihre Produkte auszustellen.


1.3 Handout „Gefahrgut-Leporello“ (nach oben)
Auf Anregung des VDP wurde ein Leporello mit Informationen zum Gefahrgutrecht konzipiert. Dieses im A6-Format gestaltete Handout ist für die Zielgruppe Streifendienst vorgesehen und aufgrund seines kleinen Formats geeignet, ständig mitgeführt zu werden.

Das Leporello soll keine Grundlage zur Kontrolle von Gefahrgutfahrzeugen sein, sondern Beamtinnen und Beamten des Streifendienstes z. B. in Unfall- oder sonstigen Notlagen mittels der zahlreichen Piktogramme in diesem Rechtsbereich über die wesentlichen Gefahren der Gefahrgutbeförderung informieren.

Das Leporello wurde im Juni 2007 auf der Basis des damals aktuellen Mitgliederschlüssels an die Landesbezirke/Bezirke verteilt.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach diesem Handout war die Erstausgabe zum Jahresende bereits vergriffen.
Der Geschäftsführende Bundesvorstand beschloss daher die Herstellung einer Neuauflage. Diese wurde den Untergliederungen Anfang 2008 zur Verfügung gestellt.


1.4 Handout „Fahrerlaubnisklassen“ (nach oben)
Die GdP hat im Jahr 1999 erstmals eine Übersicht über die seinerzeit neuen EU-Fahrerlaubnisklassen herausgegeben.
Die Übersicht enthielt neben der Beschreibung der neuen Klassen auch eine Gegenüberstellung alt – neu sowie die Auflistung der kodierten Auflagen, die im Führerschein eingetragen werden können.

Diese erste Auflage war schnell vergriffen, so dass im Januar 2004 eine aktualisierte Neufassung aufgelegt wurde.

Vier Jahre später, im November 2008, wurde eine nochmals überarbeitete und erweiterte dritte Auflage an die Landesbezirke und Bezirke verteilt.


1.5 Handout „Lenk- und Ruhezeiten für das Fahrpersonal“ (nach oben)
Die Verkehrsüberwachung hat in der Mitgliedschaft der GdP traditionell einen hohen Stellenwert, weil im Prinzip jeder Polizist im Verlauf seiner Beschäftigung in der Polizei – sei es als Streifenbeamter/-in, sei es als Mitarbeiter/-in im Verkehrsdienst, oder im Verkehrsunfallaufnahmedienst, oder aus anderen Dienstzweigen heraus – an Tätigkeiten in der Verkehrsüberwachung und/oder an der Unfallaufnahme mitwirkt.

Die meisten dieser Tätigkeiten sind dabei aufgrund der erforderlichen Spezialisierung Sonderdienstzweigen vorbehalten. Dazu zählt auch die Überwachung des Schwerverkehrs in den Bereichen Fahrzeugtechnik, Gefahrgut, Sozialvorschriften für das Fahrpersonal etc. Die dort eingesetzten Beamten/Beamtinnen sind auf ihrem Fachgebiet besonders geschult.

Kontrolltrupps der genannten Art sind jedoch in keinem Land so zahlreich vorhanden, dass eine flächendeckende Versorgung gewährleistet ist. Während dies für Präventivkontrollen punktuell noch zutreffen mag, gilt es in konkreten Verdachts- oder Unfallsituationen außerhalb präventiver Maßnahmen jedenfalls nicht.
Gerade in diesen Fällen sind es die Kolleginnen und Kollegen des Streifendienstes, von denen erwartet wird, dass sie auch schwierige technische Sachverhalte zumindest ansatzweise bewerten können. Dies gilt insbesondere bei Verkehrsunfällen, für auffällige Fahrzeuge, die einer Kontrolle unterzogen werden sollen, und für die wachsende Zahl der Eltern, die an den Beginn einer Klassenfahrt den Ruf nach dem Streifenwagen stellen, weil der georderte Bus bzw. dessen Fahrer nicht immer den vertrauenswürdigsten Eindruck erwecken.

In solchen Fällen sind Broschüren, die sich ausdrücklich nicht an die spezialisierten Fachdienststellen richten, sondern an die Beamten/Beamtinnen des Streifendienstes, hilfreich. Dies hat sich sowohl bei den Übersichten zu den Fahrerlaubnisklassen als auch zur Gefahrgutkennzeichnung gezeigt.

Daher reifte der Gedanke, auch eine Broschüre zu einem weiteren Dauerthema in der polizeilichen Schwerverkehrsüberwachung herauszugeben. Die Überwachung der Sozialvorschriften für das Fahrpersonal, konkret der Lenk- und Ruhezeiten mit all ihren Facetten wie der Lenkzeitunterbrechung, Pausen, der Ausgleichszyklen, die teilweise über Monate reichen und neuerdings – bei Neufahrzeugen – nur über digitale Kontrollgeräte ausgelesen werden können, eignet sich besonders für eine solche Broschüre.

Zur Realisierung dieses Projekts konnte mit Kollegin Anja Daniel und Kollege Reinhard Leuker von der Polizei Nordrhein-Westfalen ein Autorenteam aus dem Bereich der Schwerverkehrsüberwachung sowie der Verkehrsrechtslehre, das bereits eigene Publikationen veröffentlicht hat, gewonnen werden.

Die Broschüre konnte Anfang des zweiten Quartals 2009 den Landesbezirken/Bezirken zur Verfügung gestellt werden.


1.6 Fortschreibung des verkehrspolitischen Programms der GdP (nach oben)
Die GdP-Programmatik zur Verkehrspolitik besteht derzeit aus drei Komponenten, den Positionen zur Verkehrspolitik (Basisprogramm), sowie den spezialisierten Teilen: Positionen zu Fahrgeschwindigkeiten auf kommunalen Verkehrswegen sowie zum Transport gefährlicher Güter.

Das aus dem Jahr 1997 stammende Verkehrsprogramm bedarf aufgrund der zeitlichen Fortschreibung einer Überarbeitung. Darüber hinaus soll es um noch fehlende Teilbereiche ergänzt und insgesamt konsolidiert werden.

Diese Arbeiten laufen bereits seit Beginn der Kongressperiode. Aufgrund der komplexen Situation in der sich schnell fortentwickelnden Verkehrspolitik hat es sich gezeigt, dass ein größerer Zeitrahmen für diese Arbeiten erforderlich ist. Es ist daher beabsichtigt, das Programm in der künftigen Kongressperiode intensiv weiterzubearbeiten und auch fertigzustellen.

Die Landesbezirke/Bezirke wurden mit dem Geschäftsbericht 5/2009 aufgefordert, konstruktive Vorschläge zu entsprechenden verkehrspolitischen Themen zu unterbreiten.


1.7 Fachgespräch bei der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (nach oben)
Am 20. April 2009 war die GdP, vertreten durch den Gewerkschaftssekretär H.-J. Marker, zu einem internen Fachgespräch bei dem Abgeordneten der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Anton Hofreiter, eingeladen. Weiterer Gast war Professor Dr. Gerrit Manssen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht, an der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg.

Dr. Hofreiter ist Sprecher seiner Fraktion für Verkehrsangelegenheiten. Zur Erörterung standen die Themen:
  1. Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Mitarbeitern der Verkehrs- bzw. Verwaltungsbehörden über den Weg der Amtshaftung bei unterlassenen Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallbrennpunkten und
  2. Einführung der so genannten Halterhaftung im fließenden Verkehr.
Beide Punkte wurden ausführlich erörtert.

Zu Punkt a) war einvernehmlich festzustellen, dass es, von (theoretischen) vorsätzlichen Unterlassungen keine Möglichkeiten gibt, einen säumigen Behördenmitarbeiter verantwortlich zu machen. Erst recht nicht über den Weg der Amtshaftung, da dieses Rechtsinstitut aufgrund seines Alters kaum noch handhabbar ist.

Zu Punkt b) wurde die GdP-Position vorgetragen und erläutert. Die GdP fordert im verkehrspolitischen Programm und in dem Teilprogramm über die Fahrgeschwindigkeiten in Kommunen die Einführung der Halterhaftung im fließenden Verkehr. Prof. Manssen führte jedoch aus, dass dies bei geltendem Recht, insbesondere aus verfassungsrechtlichen Gründen, auf starke Bedenken stoßen würde. Überlegenswert sei allenfalls eine Änderung im Bereich der Verwaltungskosten. Mangels einer Vorschrift, welche diese Kosten nach oben begrenzt, wäre es möglich, auf diesem Weg „schweigsame“ Halter zu veranlassen, den Fahrer zu benennen.

Fazit: Die beiden Fragekomplexe wurden eher als politisch unrealisierbar dargestellt, wenngleich die damit verbundene Zielrichtung sicherlich positiv zu bewerten wäre. Es ist nach Durchführung des Gesprächs derzeit nicht damit zu rechnen, dass aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine entsprechende Gesetzesinitiative gestartet wird.

Wahrscheinlich ist jedoch eine kleine Anfrage hinsichtlich der (mangelhaften) Erkenntnisse aus dem Verkehrsunfallstatistikgesetz, die eine konsequentere statistische Auswertung der polizeilich aufgenommenen Unfälle in vielen Fällen erschwert oder verhindert. Ferner sollen Überlegungen angestellt werden, auf welche Weise die „Unfallsteckkarten“, die in den Polizeidienststellen geführt werden, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können, um auf diese Weise öffentlichen Druck auf die politischen Entscheidungsträger und auf die Verwaltung auszuüben.
(nach oben)
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