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Unterstützung bei Versorgungsrechtsfrage

Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und Mitglied des Innenausschusses Günter Baumann und der stellvertretende GdP-Bezirksvorsitzende Sven Hüber trafen vergangene Woche in Berlin zusammen. Neben Fragen der aktuellen Entwicklung in der Bundespolizei stand vor allem ein besonderes Versorgungsrechtsthema im Mittelpunkt des Gesprächs, dass auch Inhalt einer aktuellen Petition ist. Denn durch ein vor […]

MdB Günter Baumann (li.) im Gespräch mit Sven Hüber

Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und Mitglied des Innenausschusses Günter Baumann und der stellvertretende GdP-Bezirksvorsitzende Sven Hüber trafen vergangene Woche in Berlin zusammen.

Neben Fragen der aktuellen Entwicklung in der Bundespolizei stand vor allem ein besonderes Versorgungsrechtsthema im Mittelpunkt des Gesprächs, dass auch Inhalt einer aktuellen Petition ist. Denn durch ein vor mehr als 20 Jahren fast unbemerkt eingeführtes Sonderrecht (§ 55 Abs. 2 S. 1 lit. b) BeamtVG/§ 2 Nr. 8 Satz 2 BeamtVÜV ) wird Tausenden aus den östlichen Ländern in den Bundesdienst übernommenen Beamtinnen und Beamten die Höchstgrenze der späteren (Misch-)Versorgung aus Rente und Pension willkürlich gekappt und das erdiente Ruhegehalt dramatisch gekürzt.

Die Folgen sind fatal: fünf Jahre nach Eintritt in den Ruhestand wird den Kolleginnen und Kollegen auf einmal die Gesamtaltersversorgung ganz erheblich gekürzt und in die seit Begründung des Beamtenverhältnisses redlich erdiente Versorgung willkürlich eingegriffen. Zudem werden die Senioren auch von jeder gesetzlichen Rentenerhöhung ausgeschlossen, weil jede Rentenerhöhung sofort zu einer entsprechenden Kürzung der übrig gebliebenen Versorgung führt. Dabei ist diese Kappung der Höchstgrenze keinesfalls erforderlich, denn bereits § 12a BeamtVG / § 2 Nr. 7 BeamtVÜV verhindern hinreichend und wirksam eine Honorierung von inkriminierten Zeiten der betroffenen Beamten für die Versorgung, weil diese Zeiten nicht ruhegehaltsfähig sind.

Auch in der Rechtswissenschaft wird die ungerechtfertigte Höchstgrenzenkappung stark kritisiert, Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff von der Universität Bayreuth hat dem Versorgungsunrecht sogar eine wissenschaftliche Monografie gewidmet. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) engagiert sich gegen diese Versorgungsdiskriminierung. Viele GdP-Kreisgruppen hatten sich gemeinsam mit der Seniorengruppe an ihre Wahlkreisabgeordneten gewandt um zu erreichen, dass die redlich erdiente Versorgung belassen wird. Dies erfordert eine Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung.

Günter Baumann, der sich seit vielen Jahren für die Sorgen und Nöte der Bundespolizistinnen und -polizisten engagiert, zeigte großes Verständnis für die Sorgen der Betroffenen und sagte zu, sich im Rahmen der Petitionsbearbeitung für eine Beseitigung dieser ganz offenen Ungerechtigkeit im Versorgungsrecht einzusetzen.

 

 

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