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GdP B-W: Abschaltung von Überwachungskameras an Polizeidienstgebäuden gefährdet Polizeibeschäftigte

Eberdingen.

Die GdP Baden-Württemberg ist äußerst besorgt über die jüngsten Aktivitäten des Innenministeriums in Stuttgart. Dort wurde anfangs des Monats durch den Landespolizeipräsidenten Klotter verfügt, die Überwachungskameras der Polizeidienststellen in Baden-Württemberg auf den Prüfstand zu stellen. Hintergrund sei eine Beschwerde über eine Überwachungskamera, welche zu weit in den öffentlichen Raum hineinreichen soll.

Versäumnis des Dienstherrn

Laut Klotter muss die Polizei, wie andere öffentliche Einrichtungen auch, die strengen Vorgaben des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg beachten. Diese stellt konkrete Bedingungen an die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung. Die Polizei ist als Teil der öffentlichen Verwaltung natürlich an Recht und Gesetz gebunden.
Wenn es also keine Ermächtigung per Gesetz gibt, welche gewisse Ausnahmen zulässt, dann gilt das Allgemeinrecht.

„Hier liegt sprichwörtlich der Hase im Pfeffer“, weiß der stellvertretende Landesvorsitzende Carsten Beck. „Der baden-württembergische Dienstherr hat es versäumt, rechtzeitig rechtliche Lücken zu schließen“.

Es dürfte nun wirklich jedem erklärbar sein, warum Polizeidienststellen mit Überwachungskameras ausgestattet sind. Dort lagern Dienstwaffen, Munition und teilweise Sprengstoffe. Aufgrund der Personalknappheit sind die Dienststellen nachts und am Wochenende gerade mal mit einem Beamten besetzt. Ohne Kameraüberwachung sind die Wachen blind. Das in Europa aktive Terrornetzwerk des islamischen Staates hat explizit zum Angriff gegen deutsche Polizeidienststellen aufgerufen. Sogar eine Videoanleitung hierzu erstellt, wie man erfolgreich die Polizei angreifen kann.

Deutliche Worte findet auch der jüngst neu gewählte Bezirksgruppenvorsitzende des Polizeipräsidiums Offenburg, Andreas Heck: "Aufgrund der schon täglich stattfindenden Terrorangriffe in Europa, ist es unverantwortlich, dass unsere Kolleginnen und Kollegen mehr oder weniger "blind" arbeiten müssen. In der momentanen Zeit, in der der IS in Videos auffordert deutsche Polizeibeamte mit Messern zu attackieren und zu töten, kann es nicht sein, dass die Videoüberwachung an Dienstgebäuden abgeschaltet wird. Der Datenschutz ist ernst zu nehmen, darf aber kein Täterschutz sein, und schon gar nicht vor dem Schutz für Leib oder Leben stehen."

Der Stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Beck meint: „Dem ist nichts hinzuzufügen. Der nun an den Tag gelegte Aktionismus des Innenministeriums ist mir eine Spur zu unüberlegt, es muss bei der Bewertung in erster Linie um die Sicherheit derer gehen, die eh schon den Kopf hinhalten, wenn es gefährlich wird“. Fehlende rechtliche Lücken müssen schleunigst geschlossen werden. Wenn dann hier und da ein Schild mit dem Hinweis der Videoüberwachung an den Dienststellen fehlt, dann muss man eben in den Baumarkt gehen und eins kaufen.

Das es auch anders geht, zeigt uns das benachbarte Bayern. Dort ist im Bayerischen Polizei Aufgabengesetz unter Art. 49 grundsätzlich geregelt, dass die Regelungen der Art. 16 bis 22 BayDSG keine Anwendung finden.

Eine erweiterte Richtlinie regelt den genauen Umgang mit den Überwachungskameras an Polizeidienststellen.
„Warum Baden-Württemberg das bislang rechtlich nicht implementiert hat, ist mir rätselhaft, scheinbar war es wichtiger über die Kennzeichnungspflicht der Polizeibeamten zu streiten“, schimpft Beck.

„Das Baden-Württembergische Innenministerium ist für uns in der Pflicht, unverzüglich die notwendigen Rechtsgrundlagen im Landtag einzufordern und umzusetzen. Soviel Wertschätzung sollte der Polizei schon entgegengebracht werden“, schließt Beck.
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