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GdP stützt Niedersachsens Vorschlag, den Richtervorbehalt für Blutproben bei Verkehrskontrollen im Bundesrat zu kippen

Richter: Abschaffung des Richtervorbehalts bei Blutproben realitätsnah und praxistauglich

Berlin/Düsseldorf.

Als „realitätsnah und praxistauglich“ bezeichnete Frank Richter, für Verkehrspolitik verantwortliches Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes der Gewerkschaft der Polizei (GdP), den in den Bundesrat eingebrachten Vorschlag Niedersachsens, Blutproben bei polizeilichen Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr künftig ohne vorherige richterliche Anordnung zu ermöglichen.

Richter: „Vor allem nachts kommt es häufig zu Situationen, in denen die Polizei sehr schnell erfahren muss, ob sich der Verdacht bestätigt, dass ein Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol- oder illegaler Drogen steht und so seine Fahrtüchtigkeit erheblich eingeschränkt ist. Wenn es der Polizei dann nicht gelingt, zeitnah einen Richter zu erreichen, der eine Blutprobenentnahme anordnet, kann es passieren, dass der Fahrer straffrei davonkommt.“

Müsse der Fahrzeugführer längere Zeit festgehalten werden, könne sich, so Richter, die Wirkstoffkonzentration so stark vermindern, dass ein strafwürdiger Nachweis immer schwieriger werde. Richter: „Für die Polizei ist es frustrierend, mit ansehen zu müssen, dass ein mutmaßlicher Täter aufgrund solcher unnötiger Verzögerungen ungestraft davonkommt. Das ist auch den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar.“
Foto: Rainer Sturm - pixelio.de
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