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GdP Sachsen: Endlich Zahltag am 1. Juli, doch Vorsicht: Urlaubsgeld sieht anders aus!

Bereits am 2. April 2015 begrüßte die GdP Sachsen die Ankündigung der Staatsregierung und damit die Umsetzung einer Forderung der GdP Sachsen zur beabsichtigten Übertragung der Tarifeinigung vom 28. März 2015 auf die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Sachsen. So erklärte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Hagen Husgen: „Es ist ein wichtiges Signal zur richtigen Zeit an alle Beamtinnen und Beamten sowie an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Freistaat Sachsen…“ und „Wir freuen uns, dass es wieder selbstverständlich geworden ist, das Tarifergebnis der Angestellten eins zu eins auf die Beamtenschaft zu übertragen.“

Am 10. Juni war es nun soweit. Die Stunde der Wahrheit im Sächsischen Landtag. In zweiter Lesung wurde über den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion "Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2015/2016" (Drucksache 6/1638 auf www.GdP-Sachsen.de abgelegt) beraten.

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Jens Michel trat dabei für die einbringende CDU-Fraktion als Hauptredner auf. Aufmerksame Besucher, die ggf. unter dem Eindruck und dem Wissen über die Anpassungen und Erhöhungen von Vergütungsbestandteilen von Landtagsabgeordneten der letzten Wochen, Monate und Jahre zuhörten, staunten bei den folgenden auszugsweise dargestellten Gedanken und Formulierungen nicht schlecht:
- Am Anfang mochte er sich „…bei den fleißigen und loyalen Beamten im Freistaat Sachsen für ihre Arbeit bedanken“.
- „…Das Wehklagen sollte mal aufhören...“
- „…Die Mittel sind im Haushalt 2015/16 berücksichtigt...“
- „…Wir gehen davon aus, dass die wirtschaftliche Entwicklung im Freistaat Sachsen dies zulässt...“
- „…Der Freistaat Sachsen ist ein guter Arbeitnehmer...“
- „…Wir hätten im Vorfeld vielleicht eine öffentliche Anhörung machen sollen…“
- „…Die Personalausgabenquote steigt auf 26 Prozent...“
- „…Ich fordere hier ganz offen mit dem Beschluss ein Ende des Scharfmachens...“
- „…In der Vergangenheit wurden tausende Beamte in Klagen getrieben und was ist davon übrig geblieben? Wie wurde das ausgewertet, nach dem die Gerichte die Klagen abgeschmettert haben…

Zu Letzterem sei nur für den aufmerksamen Zuhörer oder Leser angemerkt, dass die Verfahren tatsächlich noch anhängig sind bzw. derzeitig ausgesetzt werden, weil Verfassungsbeschwerden beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen bzw. beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Unabhängig davon haben die Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichtes zur Altersdiskriminierung im Grundsatz die Rechtsauffassung der GdP Sachsen, dass Altersdiskriminierung vorlag, bestätigt.

Anschließend teilte Herr Pecher von der SPD-Fraktion dem Plenum und auch der Öffentlichkeit sehr ehrlich mit, dass die SPD-Fraktion sich bezüglich der Wiedereinführung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen nicht durchsetzen konnte. Wörtlich sagte er: „Es tut uns nicht ganz so weh, das hat ja Kollege Michel schon ausgeführt… Auch deshalb weil wir die Sonderzahlung in den Koalitionsvereinbarungen nicht unterbringen konnten, auf Grund erbitterten Widerstands der vor mir sitzenden Herren…von daher ist bereits ein erheblicher Teil eingespart wurden…“

Die Fraktionen der Opposition (Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen sowie die AFD) befürworteten die linearen Besoldungsanpassungen, wiesen jedoch auch auf die noch offenen Defizite bezüglich der Entscheidungen vergangener Jahre aus ihrer Sicht hin.

Bemerkenswert das abschließende Stimmverhalten. Ein Ergebnis von Seltenheitswert: Dem Gesetzentwurf wird einstimmig zugestimmt.

Damit werden praktisch folgende Besoldungsanpassungen tatsächlich umgesetzt:
- Lineare Erhöhung der Besoldung und die der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrunde liegenden Bezügebestandteile ab dem 1. März 2015 um 2,1 Prozent.
- Lineare Erhöhung der Besoldung und die der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrunde liegenden Bezügebestandteile ab dem 1. März 2016 um 2,3 Prozent. Die Grundgehaltssätze und die Unter- bzw. Ober- sowie Untergrenzen der Grundgehaltsspannen der Auslandsbesoldung werden jedoch um mindestens 75 Euro erhöht.
- Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich zum 1. März 2015 und zum 1. März 2016 jeweils um 30 Euro.

Also aufgepasst die geplante rückwirkende Zahlung zum 1. Juli 2015 ist „nur“ eine lineare Anpassung – Urlaubsgeld sah anders aus.

Unabhängig davon begrüßt die Gewerkschaft der Polizei Sachsen ausdrücklich dieses Ergebnis der zeitgleichen linearen Besoldungsanpassung als ersten wichtigen und richtigen Schritt. Doch unter dem Eindruck der Wegnahme bzw. Streichung von Teilen der Jahresbezügen, wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld in den letzten Jahren sowie die Streichung der Polizeizulage als Versorgungsbestandteil gilt es in Zukunft auch hier nachzubessern. Erinnert sei nur an die Polizeizulage die seit über 16 Jahren nicht angepasst wurde oder der Fakt, dass viele Beamtinnen und Beamte nicht entsprechend der vorhandenen Dienstpostenbewertung und damit nicht leistungsbezogen bezahlt werden. Abzuwarten bleibt auch, wie die sächsische Staatsregierung und der Sächsische Landtag als Gesetzgeber mit dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Besoldung umgehen werden.
Für alle, die eine wirklich ehrliche Diskussion und auch die praktische Umsetzung einer leistungsbezogenen und amtsangemessenen Besoldung wollen, ist die GdP Sachsen ein gesprächsbereiter Partner.
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