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GdP: Deutsche Polizei nicht Erfüllungsgehilfe für zweifelhafte Ausbildungsgeschäfte

Düsseldorf/Berlin.

Die deutsche Polizei helfe gerne beim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen im Ausland, als Erfüllungsgehilfe für zweifelhafte Ausbildungsgeschäfte mit autoritären Regimen tauge sie nicht, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Frank Richter, angesichts erneuter Kritik an der Bundesregierung über die Lieferung von IT-Technik und Körperschutzausstattung an die weißrussische Polizei. „Das im Falle Weißrussland offenbar fehlende Fingerspitzengefühl der Bundesregierung hinterlässt einen unappetitlichen Nachgeschmack.“

Die Gewerkschaft der Polizei, so Richter, fordere eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Einsätze der Polizei im Ausland. Für alle Polizeimissionen und -einsätze, seien sie bilateral oder international, müsse der Deutsche Bundestag ein Rückholrecht durch entsprechenden Beschluss und damit durch einen Parlamentsvorbehalt jederzeit das Recht zur Beendigung eines Einsatzes oder einer Mission haben.

Neben der Berichterstattung gegenüber dem Parlament for-dere die GdP auch eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber den zuständigen Personalräten. Zudem müsse unverzüglich die gesetzliche Grundlage für die Entsendung von Polizeibeamten in die Auslandsverwendung in den jeweiligen Landespolizeigesetzen geschaffen werden.
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