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IMK: Engere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden erst prüfen

Berlin.

Mit der engeren Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und Extremismus beschäftigte sich die Innenministerkonferenz Donnerstag (8. Juli) in Kiel. Dabei unterstrichen die Sicherheitschefs der Länder die Notwendigkeit, dass alle verfügbaren nationalen und internationalen Erkenntnisse über Täter und deren Vorgehensweise aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus und Extremismus unter Beteiligung der Länder zentral ausgewertet werden können, um entsprechende Konsequenzen zur Verhütung terroristischer Anschläge zu ziehen.

Dazu müsste jedoch, wie der derzeitige Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Buß, sagte, zunächst die Voraussetzungen für die Einrichtung gemeinsamer Dateien von Polizei und Verfassungsschutz, insbesondere einer Indexdatei, die weitere organisatorische Verbesserung der Zusammenarbeit, insbesondere gemeinsame Lageanalysen, die gegenseitige Entsendung von Verbindungsbeamten und die Unterstützung bei Einsatzmaßnahmen geprüft werden.

Dies soll eine Arbeitsgruppe im Bundesinnenministerium unter Einbeziehung von Facharbeitskreisen der Innenministerkonferenz übernehmen.

Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz zur engeren Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus hat die GdP als einen "Schritt in die richtige Richtung, der leider zu langsam erfolgt und bei Weitem nicht ausreicht", bezeichnet.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: "Es ist unverständlich, warum jetzt erst die Prüf-aufträge bis hinein in die Föderalismuskommission erteilt werden, die die verfassungsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und organisatorischen Fragen klären sollen."
Mit der von der IMK beschlossenen Indexdatei, die BKA, BND und BfV künftig gemeinsam führen sollen, sei, so die GdP, ein "Minimalstkonsens" gefunden worden. Diese Datei dürfe nur Namen enthalten mit dem Vermerk, dass zu diesem Namen irgendwo auch Erkenntnisse vorliegen. GdP-Chef Freiberg: "Ob das in der gegenwärtigen Situation weiterhilft, ist fraglich."

Als befriedigendes Ergebnis der Innenministerkonferenz wertet die GdP dagegen die Einigung, den genetischen Fingerabdruck zur Standartmaßnahme jeder erkennungsdienstlichen Behandlung zu machen. Freiberg: "Die bislang untrüglichste Methode zur Identifizierung eines Täter wie auch zum Ausschluss eines Nichttäters ist eine unverzichtbare Waffe im Kampf gegen die Kriminalität geworden und hat bereits jetzt schon zu einer Verbesserung der Aufklärung von Straftaten geführt."

DNA wird Standardmaßnahme

Die Innenminister hatten sich dafür ausgesprochen, dass vor dem Hintergrund der überragenden Bedeutung, die die DNA-Identitätsfeststellung für die Kriminalitätsbekämpfung hat, eine Gleichstellung der DNA-Analyse im nicht codierenden Bereich mit den sonstigen erkennungsdienstlichen Maßnahmen empfohlen werden soll.
Schleswig-Holstein hält es für erforderlich, dass die Prüfungen des Strafrechtsausschusses der Justizministerkonferenz insbesondere auch darauf gerichtet werden sollten, ob bei rechtlicher Gleichstellung der DNA-Analyse mit den herkömmlichen erkennungsdienstlichen Maßnahmen die Anordnung der molekulargenetischen Untersuchung durch die Strafverfolgungsbehörden (Polizei/Staatsanwalt) bei Wegfall der geltenden Richtervorbehalte einer nachträglichen richterlichen Bestätigung bedarf, eine Schaffung von Löschfristen auch bei Lichtbild und Fingerabdruckmaterial und Überarbeitung der Löschfristen bei DNA-Material vorgesehen werden soll und eine Strafbewehrung gegen Missbrauch notwendig ist.

Sorgenkind Balkan

Die seit einigen Jahren zu beobachtende Entwicklung des westlichen Balkans, insbesondere Bosnien-Herzegowinas und des Kosovo, zu einer Drehscheibe der internationalen organisierten Kriminalität mit Menschenhandel, Prostitution, Schleusung, Drogenhandel, Waffenverschiebung, Geldwäsche und Korruption, veranlasst die Innenministerkonferenz dazu, die Ermittlung von Erkenntnissen zur Organisierten Kriminalität aus den EU- und UN-Polizeimissionen an deutsche und europäische Polizeibehörden zu intensivieren.
Bislang beschränken sich solche Transfers an deutsche Strafverfolgungsbehörden auf Einzelfälle; Regularien für die Übermittlungen an das Europäische Polizeiamt (Europol), fehlen ganz. Die IMK drängt daher auf die zügige Aufnahme von Vertragsverhandlungen zwischen Europol und den Staaten, in denen die EU-Polizeimissionen tätig sind.
Bis zu einer europäischen Lösung sehen die Innenminister und -senatoren die Notwendigkeit, Erkenntnisse zur organisierten Kriminalität mit Bezügen zu Deutschland, die in den Auslandsmissionen erlangt werden, regelmäßig und strukturiert den deutschen Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Erforderliche Maßnahmen soll der Bundesinnenminister prüfen.

EC-Karten-Kriminalität stoppen

Der Missbrauch beim Bezahlen mit EC-Karten und anderen Debitkarten soll schnellstmöglich gestoppt werden. Deshalb hat die Innenministerkonferenz (IMK) heute in Kiel die flächendeckende Einführung von "EC-Cash" gefordert. EC-Karten oder Kreditkarten sollen nur noch mit Geheimzahl (PIN-Nummer) benutzt werden. "Dieses Verfahren ist das sicherste und schützt sowohl Händler wie Kunden. Es muss bundesweit eingeführt werden, um den Betrug mit Debitkarten wirksam zu verhindern", erklärte NRW-Innenminister Dr. Fritz Behrens.
Die Notwendigkeit einer schnellen und sicheren Lösung machen aktuelle Kriminalitätszahlen aus Nordrhein-Westfalen deutlich: Von Januar bis Ende Mai 2004 stellte die Polizei rund 2 200 mehr Betrugsfälle beim Bezahlen mit EC- und anderen Debitkarten ohne Eingabe der Geheimzahl fest. Dies ist ein Plus von 41 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Bereits im Jahr 2003 mussten in NRW über 90 % mehr dieser Betrugsdelikte von der Polizei bearbeitet werden. Der Gesamtschaden belief sich auf ca. fünf Millionen Euro. "Deshalb muss das Zahlungsverfahren sicherer werden", forderte Behrens.
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