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GdP Baden-Württemberg zu Evaluation der Polizeistrukturreform im Land

Eberdingen.

Die GdP-Spitzenfunktionäte im Land, Hans Jürgen Kirstein und Rolf Kircher, stellen fest, dass durch den Lenkungsausschuss auch die jahrzehntelange Schlusslichtrolle der Polizei Baden-Württemberg in der Polizeidichte erkannt und auf diese abgehoben wurde. Insoweit ist dem Bericht auch zuzustimmen. Veränderungen sind nur möglich, wenn das benötigte Personal nicht aus dem Bestand kommt. Eine Reform nach der Reform und wieder nur nach Haushaltslage, sei dagegen aus Sicht eines Hauptpersonalrates und vor allem aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei sehr kritisch zu betrachten."Wir wollen nicht, dass wieder unsere Kolleginnen und Kollegen die Verlierer sind!"

Der Abschlussbericht diskutiert unter der Überschrift „Alternative Zuschnitte der regionalen Polizeipräsidien“ verschiedene Modifizierungsmodelle. Auf Seite 58 des Papiers kommt es schließlich zu einer Bewertung des sogenannten 14er Modells. Dort steht unter anderem folgendes:
Zitat (kursiv):

Auch nach Ansicht des Hauptpersonalrats der Polizei führt dieser Vorschlag zu deutlich verbesserten Zuschnitten der regionalen Polizeipräsidien, vor allem auch durch kürzere Wege zum Dienstort der Beschäftigten.
Im Weiteren steht dort: Der hieraus resultierende Mehrwert, besonders auch für die Identifikation und Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, rechtfertigt aus Sicht der Personalvertretungen die erforderlichen Aufwände.

Wir wissen nicht, wie das Projektteam zu dieser Aussage kommt, denn im Hauptpersonalrat der Polizei wurde über keines der möglichen Modelle beraten, noch abgestimmt, so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Hans Jürgen Kirstein. Wäre dies geschehen, hätte sich sicher eine differenzierte Meinung herausgebildet. Eine differenzierte Meinung dahingehend, dass gerade im Hinblick auf die pflichtgemäße Aufgabenwahrnehmung seitens des Hauptpersonalrates, auf die Arbeitsbedingungen, die Liegenschaften und damit das Arbeitsumfeld und selbstverständlich die Arbeitsverdichtung im operativen Bereich mit der Folge eines deutlichen Personalmehrbedarf abgehoben worden wäre.

Die Schlussfolgerungen, die zur Auflösung der Direktion Verkehrspolizei führen können, sind nur in wenigen Teilen überzeugend. Die Mehrbelastung bei den Polizeirevieren in der Fläche wird groß sein. Gerade dort, wo schon jetzt personell sehr eng ausgestattet wurde, wird Betroffenheit erzeugt.

Es darf auch unterstellt werden, dass bei einer Beteiligung des Hauptpersonalrates darauf hingewiesen worden wäre, dass ja nicht nur zwei weitere Präsidien geschaffen werden, sondern dass insgesamt über das ganze Land hinweg die regionalen Zuschnitte erheblich verändert werden sollen, so Rolf Kircher, Mitglied im Geschäftsführenden Landesvorstand der GdP. Lediglich die Sonderpräsidien, und die Präsidien Stuttgart, Mannheim, Offenburg, Freiburg und Heilbronn bleiben vom Flächen- bzw. Regionalzuschnitt unberührt. Im Weiteren wird durch Rolf Kircher ausgeführt, dass die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade in der Gewerkschaft der Polizei, wie auch beim Hauptpersonalrat ein Thema sei, das in der Betrachtung der Evaluation einen gewichtigen Aspekt darstellt. Deshalb sei es auch sehr bedauerlich, dass der Hauptpersonalrat eben nicht beteiligt war.

In allen anderen Bereichen sind weitreichende Einschnitte und Veränderungen geplant, die in den betroffenen Bereichen nicht nur Beifall erhalten, sind doch damit erhebliche planerische Mehraufwände und erhebliche Personalprobleme verbunden, so die Aussage von Rolf Kircher zu diesem Punkt. Die Möglichkeit Versäumnisse der Polizeireform zu heilen wurde im Arbeitsschutz, hier beispielsweise in der Einrichtung und Planung des betriebsärztlichen Dienstes, versäumt.
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