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Presseausweis – nichts für Amateure

Berlin.

Diese Situation kennt so ziemlich jeder Polizist: ein Verkehrsunfall mit mehreren Schwerverletzten, umgestürzter Ladung und zerbeultem Blech. Gerade sind zwei Notarztwagen eingetroffen, kümmern sich um die Verletzten. Die Unfallstelle ist gesichert, zwei Polizisten regeln den Verkehr. Ein Auto hält am Straßenrand, der Fahrer springt mit der Kamera heraus und läuft auf das Absperrband zu. Er wedelt mit einer Plastikkarte, ruft „Presse“ und sucht zielstrebig den kürzesten Weg zum Unfallort. Ist er nun ein Journalist, ein Hobbyfotograf, ein Leserreporter?

In seinem Aussehen, seiner Kleidung, seinem Auto, seinem Auftreten kann der Polizist die richtige Antwort nicht finden. Wohl aber in dem Dokument, mit dem er sich legitimiert, dem Presseausweis.

Den Begriff „Presseausweis“ kann jeder verwenden, er lässt sich nicht schützen. Aber zwischen den verschiedenen Ausweisen, die meist im Scheckkartenformat daher kommen, gibt es wichtige Unterschiede.

Nur einer der gängigen Ausweise wird ausschließlich an hauptberuflich tätige Journalisten ausgegeben, an solche Angehörigen der Medienzunft also, die von ihrer journalistischen Arbeit leben, für ein Medium tätig sind und deren Job es deshalb ist, Bericht zu erstatten – auch von Unfällen, Großeinsätzen und Bränden. Dieser Presseausweis wird nur von den Medienverbänden Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in verdi), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Freelens und Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) ausgestellt.

Er gilt immer nur für ein Jahr und wird danach durch einen neuen Ausweis im gleichen Design, aber mit anderen Farben ersetzt. Die Logos der sechs Verbände zieren ab 2009 die Rückseite des Ausweises. Der Presseausweis dieser Verbände ist fälschungssicher, was Polizisten bei Einsätzen am einfachsten an dem Hologramm auf der Vorderseite erkennen können. Die anderen Sicherheitsmerkmale sind in dem für die Polizei reservierten Log in-Bereich der Homepage www.presseausweis.org enthalten.

Journalisten, die diesen Presseausweis vorzeigen, haben gegenüber ihrem ausstellenden Verband ihre hauptberufliche journalistische Tätigkeit nachweisen müssen – und zwar nicht nur einmal, sondern jedes Jahr von neuem, bevor der neue Jahresausweis erstellt wurde. Bei ihnen kann die Polizei sicher gehen, dass sie tatsächlich Bericht erstatten, dass sie für ein Medium vor Ort sind, dass ihre Fotos nicht für die private Sammlung von Katastrophenbildern bestimmt sind.
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