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GdP-Bundeskongress Bremen

Opferschutz ausweiten

Bremen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) will die Betreuung der Opfer von Straftaten verbessern. Die 250 Delegierten des 21. Ordentlichen Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei in Bremen sprachen sich heute für eine umfassende Reform des Opferschutzes aus. Opferschutzinstitutionen sollen in Polizeibehörden kostenlos Räumlichkeiten für ihre Arbeit nutzen dürfen. Norbert Spinrath, neuer Bundesvorsitzender der GdP: "Opfern von Straftaten werden von staatlicher Seite nicht genug Hilfestellungen angeboten. Als Polizisten erleben wir oft, wie hilflos jemand dasteht, wenn die Polizei ihre Sachen gepackt hat. Viele Menschen können solche Vorfälle nicht einfach abhaken."

Die Gewerkschaft der Polizei kritisierte zudem die unzureichende Aufklärung der Anzeigeerstatter. Ein Merkblatt reiche da in dieser psychologischen Krisensituation bei weitem nicht aus, so Spinrath. Geschädigte und Opferhilfe sollen zusammengeführt werden. Auf Wunsch könnten die Geschädigten auch bis zum Abschluß des gesamten Verfahrens betreut werden. Persönliche Hilfen sollen auch bei Behördengängen und im Umgang mit Versicherungen angeboten werden.

Eine Gleichbehandlung von Opfern und Tätern scheitert oft schon an den Rechtsschutzbestimmungen. Während dem Täter ein aus Steuermitteln finanzierter Pflichtverteidiger zusteht, vermag der Kläger nicht auf diese Leistung der Allgemeinheit zurückgreifen. "Wir müssen den Rechtsschutz für Opfer erweitern. Was für den Täter gilt, muß für sein Opfer schon lange gelten", sagte Spinrath.

Angelehnt an diesen Beschluß stimmten die Delegierten auch für eine Erweiterung der GdP-Rechtsschutzordnung. Demnach sollen künftig GdP-Mitglieder, die Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden sind, den Rechtsschutz der GdP in Anspruch nehmen können.

Der 21. Ordentliche Bundeskongreß der Gewerkschaft der Polizei endet am 17. September 1998.

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