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GdP: Verfassungsschutz ist und bleibt tragendes Element in deutscher Sicherheitsarchitektur

Berlin.

Der Verfassungsschutz ist und bleibt nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ein tragendes Element in der deutschen Sicherheitsarchitektur. Mögliche Versäumnisse im Bereich der Bekämpfung des Rechtsextremismus, so GdP-Bundesvorsitzender Bernhard Witthaut am heutigen Dienstag in Berlin, könnten nicht über eine Jahrzehnte auch erfolgreiche Arbeit der Verfassungsschutzbehörden hinwegtäuschen. Das gelte für die Verhinderung islamistischer Anschläge ebenso wie für die Aufklärung und das Verbot von insgesamt 23 rechtsextremistischen Organisationen seit dem Jahr 2000. Witthaut: „Eine Abschaffung der Verfassungsschutzämter, wie in der Debatte über die Aufklärung der NSU-Verbrechen wiederholt gefordert wurde, lehnt die Gewerkschaft der Polizei ab.“

Die Verbote rechtsextremistischer Organisationen seien nur möglich gewesen, „weil zuvor engagierte Kolleginnen und Kollegen der Justiz, der Polizei und eben des Verfassungsschutzes koordiniert zusammengewirkt hatten“, führte der GdP-Chef fort.


GdP-Bundesvorsitzender Bernhard Witthaut erläutert die GdP-Position zum Verfassungschutz.

Vor dem Hintergrund zunehmender extremistischer Bestrebungen müsse es, so Witthaut, vor allem darum gehen, den Verfassungsschutz zu stärken und für künftige Aufgaben und Herausforderungen zukunftsfähig zu machen. Der GdP-Bundesvorsitzende: „Wer den föderalen Aufbau der Bundesrepublik auch im Bereich der Sicherheitsarchitektur nicht aufgeben will, der muss sich zur Struktur von Bundesbehörden und sechzehn Landesbehörden bekennen.“ Überlegungen, mehrere Landesverfassungsschutzämter zusammenzulegen und unter die parlamentarische Kontrolle aus einem Landesparlament zu stellen, widerspreche hingegen dem Föderalismus und sei keineswegs eine Stärkung parlamentarischer Arbeit.

Zudem dürfe auch künftig nicht auf den Einsatz von V-Leuten verzichtet werden, ergänzte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow: „Die Aufklärung von Tätigkeiten und Strukturen klandestiner Organisationen, Netzwerke sowie taktisch agierender extremistischer Vereinigungen lässt sich nur erfolgreich umsetzen, wenn man auf Personen aus diesem Umfeld zurückgreifen kann.“ Das Veröffentlichen der Klar-Namen von V-Leuten bereits auf der Ebene von Innen- und Verfassungsschutzausschüssen lehnt die GdP ab. Leib und Leben von V-Leuten würden somit gefährdet, sagte Malchow.


Oliver Malchow, stellv. GdP-Bundesvorsitzender (r.) im Interview nach der Bundespressekonferenz, in der Bildmitte GdP-Justiziar Sascha Braun.

„Im Bereich der Gefahrenabwehr gibt es immer wieder Situationen, wo es für die Polizei nicht zielführend ist, allein eine Hundertschaft zu mobilisieren und eine Razzia durchzuführen. Das gelte im Übrigen auch für Fußball-Straftäter in Ultra- oder Hooligan-Gruppierungen sowie für Personen, die unter dem Fan-Deckmantel beispielsweise extremistische Taten planten und begingen.


GdP-Chef Witthaut präsentiert den Fotografen das GdP-Positionspapier zum Verfassungsschutz. Fotos (3): Michael Zielasko
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