GdP NRW: Willkürliche Altersgrenze gefährdet die Besetzung von Führungsfunktionen bei der Polizei
Die GdP fordert, dass für die Polizei die gleichen Altersgrenzen für den Aufstieg in den höheren Dienst gelten, wie für die übrige Verwaltung. „Dass Polizisten, die bereits über eine langjährige Führungserfahrung in der Polizei verfügen, nur deshalb nicht in den höheren Dienst aufsteigen können, weil sie ein oder zwei Jahre zu alt sind, ist Unsinn“, sagt Plickert.
Neben der Anpassung der Altersgrenze für den Aufstieg in den höheren Dienst bei der Polizei an die Altersgrenze in den übrigen Behörden fordert die GdP auch eine generelle Erhöhung des Anteils des höheren Dienstes. Von den rund 40.000 Polizistinnen und Polizisten in NRW sind nur 1,7 Prozent im höheren Dienst. Um alle Führungsfunktionen bei der Polizei sachgerecht zu besetzen, müsste ihr Anteil auf 3 Prozent steigen.
Neben der Anpassung der Altersgrenze für den Aufstieg in den höheren Dienst bei der Polizei an die Altersgrenze in den übrigen Behörden fordert die GdP auch eine generelle Erhöhung des Anteils des höheren Dienstes. Von den rund 40.000 Polizistinnen und Polizisten in NRW sind nur 1,7 Prozent im höheren Dienst. Um alle Führungsfunktionen bei der Polizei sachgerecht zu besetzen, müsste ihr Anteil auf 3 Prozent steigen.