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Kabinettsentwurf zur Wohnraumüberwachung

GdP: Regelung zum Lauschangriff ist welt- und praxisfremd

Berlin.

Als welt- und praxisfremd und der derzeitigen Gefahrenlage nicht gerecht werdend, hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur akustischen Wohnraumüberwachung (Lauschangriff) bezeichnet.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: "Genauso gut hätte der Gesetzgeber die Wohnraumüberwachung ganz verbieten können. Dann hätte er allerdings den Bürgern erklären müssen, warum es der Polizei nicht erlaubt wird, gefährlichen Straftätern auf diesem Wege auf die Spur zu kommen. Wie soll die Polizei Katastrophen verhindern, wenn ihr die Mittel aus der Hand genommen werden, rechtzeitig von der Planung terroristischer Anschläge zu erfahren?"

Alles Gerede über eine Verbesserung des Informationsflusses sei Schall und Rauch, so die Gewerkschaft der Polizei, wenn die Mittel eingeschränkt werden, solche Informationen überhaupt zu gewinnen. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: "Das gesetzliche Korsett, einen Lauschangriff durchzuführen, ist so eng und für die Beamten voller Fallstricke, dass er in der Praxis wohl kaum noch angewendet werden kann."
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