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GdP Berlin kritisiert Entscheidung zu Grünauer Abschiebegewahrsam

Berlin.

Die GdP kritisiert die Entscheidung der Senatsinnenverwaltung, das Abschiebegewahrsam in Grünau gänzlich zu schließen und als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen.

In einer ersten Stellungnahme sagte der stellvertretende Landesbezirksvorsitzende Matthias Weitemeier: "Solange die Bundesländer Brandenburg und Berlin sich nicht über eine gemeinsame Nutzung des Abschiebegewahrsams am Standort Eisenhüttenstadt einigen können, hält es die GdP für einen fatalen Fehler, die bereits auf ein notwendiges Minimum reduzierten Strukturen des Berliner Abschiebegewahrsams in Grünau vollständig aufzugeben. Ohne Alternative wie der angestrebten Mitnutzung des Abschiebegewahrsams des Landes Brandenburg darf Berlin eine rechtlich vorgeschriebene Einrichtung nicht ersatzlos einstellen. Sich darauf zu verlassen, dass im konkreten Einzelfall das Land Brandenburg im Rahmen der Amtshilfe unterstützen wird, entspringt dem Prinzip 'Hoffnung und Glaube'. Das sind keine Entscheidungsgrundlagen nachhaltiger und verantwortungsbewusster Politik."
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