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Kuriose Debatte: Überlastete Bundespolizei diskutiert, wie sie robust sein kann

Nach den Attentaten von Paris, Brüssel und Kopenhagen stellt sich die Frage, ob die Sicherheitsbehörden des Bundes hinreichend für einen solchen Fall gewappnet wären. Doch was bleibt von der Debatte übrig? Wird sie sich nur als Blase entpuppen? Die Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei ist seit Jahren wissenschaftlich nachgewiesen und lässt sich nur […]

Jörg Radek, Vorsitzender des GdP-Bezirk Bundespolizei

Jörg Radek, Vorsitzender GdP-Bezirk Bundespolizei

Nach den Attentaten von Paris, Brüssel und Kopenhagen stellt sich die Frage, ob die Sicherheitsbehörden des Bundes hinreichend für einen solchen Fall gewappnet wären. Doch was bleibt von der Debatte übrig? Wird sie sich nur als Blase entpuppen?

Die Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei ist seit Jahren wissenschaftlich nachgewiesen und lässt sich nur durch eine positive Änderung der Rahmenbedingungen lösen. Das bestätigen eine im Auftrag des Bundesministeriums des Innern erstellte Studie der Hochschule Magdeburg-Stendal, sowie die von der GdP beauftragte „Strohmeier-Studie“ der Technischen Universität Chemnitz. Bereits 2008 hatte die sogenannte „Beerlage-Studie“ eine Burnout-Rate von 25 % der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten festgestellt. Der Altersdurchschnitt in der Bundespolizei liegt bei über 40 Jahren. Die Krankenrate ist seit dem Jahr 2010 konstant enorm hoch und wird voraussichtlich noch steigen.

Hinzu kommt die Tatsache, dass derzeit von den 27 Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei nur 12 einsetzbar sind. Die Einheiten sind durch zusätzliche Aufgaben für die gesamte Bundespolizei gebunden.

Die Personalstärke der Bundespolizei ergibt sich aus dem Haushaltsplan (§ 57 Abs. 6 BPolG). Der Haushaltsplan muss daher gewährleisten, dass die gesetzlich übertragenen Aufgaben auch durch eine ausreichend bemessene Personalzahl erfüllt werden können. Das ist die besondere sicherheitspolitische Verantwortung des Haushaltsgesetzgebers.

Es muss eine Antwort auf die Frage gefunden werden, wie die Herstellung und Aufrechterhaltung von Fahndungs- und Kontrolldruck an den Grenzen, der Sicherung von „weichen Zielen“ wie Flughäfen und Bahnhöfen und der verfassungsrechtlichen Pflicht der Unterstützung der Landespolizei gesichert werden kann.

Diese Gleichzeitigkeit ist eine Herausforderung. Die Bereitschaftspolizei hat Fähigkeiten und Kompetenzen, die sie dazu einbringen könnte. Es besteht in Deutschland kein Bedarf an einer Gendarmerie. Doch diese Aufgabenabgrenzung darf nicht vom Eigentlichen ablenken. Die Verbesserung der Ausstattung bei den Beweis- und Festnahmehundertschaften ist gut und richtig. Wir haben aber in der Bundespolizei auch insgesamt ein Defizit an Schutzausstattung. Und wir haben einen Mangel an gepanzerten Fahrzeugen.

Für die Aufgabenwahrnehmung unterhalb der GSG 9 fehlt uns Personal. Die Einrichtung von zusätzlichen Einheiten dezentral disloziert ist richtig. Doch ohne zusätzliches Personal ist auch diese Idee von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Fortbildung und Ausstattung schaffen Voraussetzungen für den gesetzlichen Auftrag. Doch der wahre Einsatzwert einer Polizei ergibt sich aus dem vorhandenen Personal.

Jörg Radek
pdf Artikel für den Aushang

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