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Fahrverbot ab 0,5 Promille überfälliger Schritt

Hilden.

Als längst überfälligen Schritt hin zu einer vereinfachten Gesetzgebung und verbesserter Verkehrssicherheit bezeichnete die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Entscheidung, alkoholisierte Kraftwagenfahrer künftig bereits ab 0,5 Promille Alkohol im Blut mit einem Fahrverbot belegen zu können.

Konrad Freiberg, GdP-Vorsitzender: "Da bislang erst ab 0,8 Promille mit einem Fahrverbot zu rechnen war, verlor die 0,5 Promillegrenze bei den Fahrern an Wirkung, die das 200-Mark-Bußgeld und die zwei Punkte in Flensburg locker wegstecken konnten."

Grundsätzlich gelte, so der GdP-Vorsitzende, dass Fahrer nach Alkoholgenuss die Hände vom Lenkrad lassen sollten. Die GdP würde sich jedoch gegen die Einführung einer 0,0 Promillegrenze aussprechen. Freiberg: "Gesetze und Regeln müssen lebensnah sein. Aus dem Glas Wein oder Bier zum Essen dürfen aber nicht zwei oder drei werden."

Der Bundesrat hatte am vergangenen Freitag der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Ein zum ersten Mal mit 0,5 Promille Alkohol im Blut erwischter Kraftfahrer soll für einen Monat seinen Führerschein abgeben und eine Geldbuße von 500 Mark zahlen.

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