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Personalbedarf für die Aus- und Fortbildung 2016 – 297 Planstellen

Die Bundespolizei hat eine sogenannte „Einstellungsoffensive“ gestartet, um die durch den demografischen Wandel frei werdenden Planstellen und die Einstellungen für zusätzliche Planstellen abdecken zu können. Die Einstellungszahlen liegen nunmehr bei durchschnittlich 1.450 Anwärterinnen und Anwärtern pro Jahr – und das planerisch bis 2026 und darüber hinaus. Die aktuell im Bereich der Aus- und Fortbildung zur […]

Die Bundespolizei hat eine sogenannte „Einstellungsoffensive“ gestartet, um die durch den demografischen Wandel frei werdenden Planstellen und die Einstellungen für zusätzliche Planstellen abdecken zu können. Die Einstellungszahlen liegen nunmehr bei durchschnittlich 1.450 Anwärterinnen und Anwärtern pro Jahr – und das planerisch bis 2026 und darüber hinaus.

Die aktuell im Bereich der Aus- und Fortbildung zur Verfügung stehenden personellen und materiellen Ressourcen sind jedoch auf deutlich geringere Ausbildungszahlen (500 im mittleren und 100 im gehobenen Polizeivollzugsdienst) ausgelegt. Daher werden nach ersten Berechnungen mindestens 552 zusätzliche Planstellen für die Bundespolizeiakademie und die Bundespolizeidirektionen, davon 297 in 2016, für zusätzliches Lehrpersonal benötigt. Diese Planstellenforderung hat das Bundespolizeipräsidium gegenüber dem BMI getätigt.

Das Bundesministerium des Innern hat für den 1. September 2015 mehr als die Verdoppelung der Einstellungszahlen angeordnet, verweigert sich aber der logischen Konsequenz der Bereitstellung entsprechender personeller und materieller Ressourcen.

Wir fragen: Wie will das BMI die verstärkte Laufbahnausbildung ohne ausreichendes Lehr- und Ausbildungspersonal sicherstellen?

Es kann nicht ernsthaft die Absicht des Ministeriums sein, das benötigte Lehrpersonal ebenfalls noch aus dem operativen Dienst herauszulösen und zu verschulen.

Wir fordern daher das BMI auf, im Haushalt 2016 insgesamt 297 zusätzliche Planstellen zur Sicherung der Aus- und Fortbildung auszubringen.

Die Nichtberücksichtigung der Stellenforderungen führt für die verbliebenen Mitarbeiter zu einer nicht hinnehmbaren Arbeitsverdichtung und Überlastung sowie zu einer Gefährdung der Laufbahnausbildung.

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