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GdP Bundespolizei kritisiert Vorschläge zum Auslesen von Asylbewerber-Handys

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert den Vorschlag, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) künftig zur Identitätsfeststellung von Flüchtlingen deren Mobiltelefone auslesen soll, als unsinnigen Aktionismus. Der Staat und auch die Integrationsgesellschaft haben ein Anrecht darauf, zu wissen, wer die Menschen sind, die zu uns kommen und mit uns leben wollen. Dieses Recht werden wir aber nicht damit durchsetzen, dass BAMF-Sachbearbeiter Handys durchforsten und somit faktisch strafprozessuale Befugnisse bekommen“, so Jörg Radek, Vorsitzender der GdP in der Bundespolizei.

Auslesen der Mobiltelefone durch Polizei oder Staatsanwaltschaft möglich

Die Identitätsverschleierung durch Schein- oder Mehrfachidentitäten ist bereits heute ein Straftatbestand und ein Auslesen der Mobiltelefone durch Polizei oder Staatsanwaltschaft möglich. Laut Angaben der Gewerkschaft werden diese Straftaten jedoch durch das BAMF nicht zur Anzeige gebracht.

„Was wir brauchen, ist ein Konsens darüber, dass die Straftat der Identitätsverschleierung konsequent zur Anzeige gebracht und verfolgt wird. Dann erübrigt sich auch die Diskussion um unsinnige Gesetzesnovellen, die an rechtsstaatlichen Grundprinzipien rühren“, fordert Radek.
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