GdP Bundespolizei kritisiert Vorschläge zum Auslesen von Asylbewerber-Handys
Auslesen der Mobiltelefone durch Polizei oder Staatsanwaltschaft möglich
Die Identitätsverschleierung durch Schein- oder Mehrfachidentitäten ist bereits heute ein Straftatbestand und ein Auslesen der Mobiltelefone durch Polizei oder Staatsanwaltschaft möglich. Laut Angaben der Gewerkschaft werden diese Straftaten jedoch durch das BAMF nicht zur Anzeige gebracht.
„Was wir brauchen, ist ein Konsens darüber, dass die Straftat der Identitätsverschleierung konsequent zur Anzeige gebracht und verfolgt wird. Dann erübrigt sich auch die Diskussion um unsinnige Gesetzesnovellen, die an rechtsstaatlichen Grundprinzipien rühren“, fordert Radek.
„Was wir brauchen, ist ein Konsens darüber, dass die Straftat der Identitätsverschleierung konsequent zur Anzeige gebracht und verfolgt wird. Dann erübrigt sich auch die Diskussion um unsinnige Gesetzesnovellen, die an rechtsstaatlichen Grundprinzipien rühren“, fordert Radek.