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GdP zu Sexualstrafrecht und Sicherungsverwahrung

Freiberg: Anhaltende politische Diskussion wird weitere Sexualopfer zur Folge haben

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezeichnet es als unverantwortlich, die Hängepartie zwischen den Parteien um die Verschärfung des Sexualstrafrechts und die nachträgliche Sicherungsverwahrung von verurteilten Sexualstraftätern, die auch nach der Haftentlassung weiterhin eine Gefahr für die Bürger darstellen, länger auszuweiten.

Jede weitere Verzögerung, so Konrad Freiberg, GdP-Bundesvorsitzender, bedeute, dass solchen Straftätern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weitere Menschen zum Opfer fallen, und dieses sei vermeidbar. Er habe den Eindruck, als sei die Öffentlichkeit nicht länger bereit, einer politischen Diskussion zu folgen, deren grundsätzliche Zielrichtung hinter den Kulissen schon längst feststeht. Freiberg: „Nicht erst seit den letzten erschütternden Sexualstraftaten an Kindern besteht auf allen Ebenen Einigkeit darüber, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern kein Vergehen, sondern ein Verbrechen ist. Ebenso einmütig denken verantwortungsbewusste Politiker über das juristische Instrument, verurteilte Sexualstraftäter, die sich Therapien widersetzen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig wieder in ähnlicher Weise straffällig würden, nach Verbüßung der Haftstrafe in einer Klinik zu verwahren. Die Debatte darüber, in welches Gesetzbuch diese Änderungen geschrieben werden, ist bedeutend weniger wichtig als die Gesundheit und das Leben unserer Kinder.“

Freiberg fordert die Parteien auf, ihren riskanten Stellungskampf schleunigst einzustellen. Vor allem parteipolitischen Kalkül müsse der bestmögliche Schutz von Kindern vor Sexualstraftätern Vorrang besitzen.

Um die Ermittlungsbehörden bei der Verfolgung von Sexualdelikten zu unterstützen, so schlägt die GdP zudem vor, sollen die genetischen Fingerabdrücke aller der Polizei bekannt gewordenen Sexualstraftäter, dazu zählen auch Exhibitionisten, in der DNA-Datenbank von Bund und Ländern gespeichert werden. Allerdings würde eine Ausweitung der DNA-Datenspeicherung ohne die Bereitstellung personeller und materieller Ressourcen die Polizei massiv überfordern.
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