Schutz der inneren Sicherheit ist Sache der Polizei
GdP lehnt Unionsforderung nach „Nationalgarde“ ab
Sollten bisher nicht aufgetretene atomare, biologische oder chemische Bedrohungen abzuwehren und dazu spezielle Geräte oder ausgebildete Kräfte der Bundeswehr notwendig sein, müssten diese auch herangezogen werden können. Freiberg: „Sollten für solche eng umschriebenen Einsatzerfordernisse der Bundeswehr rechtliche Grundlagen geschaffen werden müssen, werden wir uns nicht dagegen sperren. Das hat mit einer so genannten Nationalgarde nicht das Geringste zu tun.“
Freiberg erinnerte daran, dass die Polizei für den Umgang mit Zivilpersonen ausgebildet ist, die Bundeswehr für die Bekämpfung feindlicher Soldaten. Freiberg: „Letztere kann ich auf unseren Straßen noch nicht entdecken“. Freiberg warnte auch davor, mit solchen Plänen die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen. Freiberg: „Bisher ist uns keine Bedrohungslage bekannt, die es rechtfertigen würde, die Grundsätze unseres Rechtsstaates und unserer Gesellschaftsordnung über den Haufen zu werfen. Dies ist auch bestimmt nicht die Zeit für parteipolitische Profilierungsversuche.”