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Aus dem Landtag

GdP Sachsen: Anhörungsmarathon zu Wachpolizei und Personalvertretung

Kesseösdorf/Dresden.

Am 6. November 2015 fand vor dem Innenausschuss des Sächsischen Landtages ein Anhörungsmarathon statt. Zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr standen insgesamt 26 Sachverständige den Innenexperten zu den Themen „Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes“ und „Wachpolizeidienst“ Rede und Antwort. Zu beiden Anhörungen war auch der Landesvorsitzende der GdP Sachsen, Hagen Husgen als Sachverständiger geladen. Die Meinung der GdP Sachsen zum Referentenentwurf zur Änderung des SächsPersVG ist eindeutig: Er ist nicht geeignet, dem Ziel eines „zeitgemäßen und praktikablen Personalvertretungsgesetzes mit erweiterten Mitbestimmungsrechten“ (so wortwörtlich im Koalitionsvertrag) näher zu kommen. Die GdP Sachsen hat im Vorfeld eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, deren Inhalte keinerlei Beachtung im vorgelegten Entwurf fanden. Aus diesem Grund wurde während dieser Anhörung nochmals nachdrücklich darauf hingewiesen, dass erheblich nachgebessert werden muss.

Husgen wies hauptsächlich auf drei Versäumnisse hin:
  1. Die Änderungen der Dienstrechtsreform 2014 fanden keinerlei Berücksichtigung! Gefordert wurde in diesem Zusammenhang u. a. die Mitbestimmung bei der Einstellung im Beförderungsamt, bei der Ablehnung der Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand und beim Absehen von Stellenausschreibungen.
  2. Die Polizei wird weiterhin benachteiligt! Die Bildung von Personalräten in Dienststellen mit mehr als 60 Beschäftigten soll erleichtert werden – doch nicht für die Polizei, die weiterhin davon ausgenommen bleibt. Genauso hält man an der Benachteiligung fest, dass das Beteiligungsniveau für Polizeibeamte beispielsweise bei Abordnungen und Versetzungen von der Mitbestimmung auf die Mitwirkung reduziert wird. Das ist nicht mehr hinnehmbar!
  3. Schlechterstellung gegenüber dem Betriebsverfassungsgesetz. Gefordert wurden im Rahmen der Anhörung an das Betriebsverfassungsgesetz angelehnte Freistellungsregelungen ab 200 Beschäftigte und die Anhebung der Anzahl der Vorstandsmitglieder für eine praktikable Arbeit der Personalvertretung.
Zum „Gesetz über den Sächsischen Wachpolizeidienst“ hat die GdP Sachsen noch einmal klar zum Ausdruck gebracht, dass dies alles andere als eine optimale Lösung sei, sondern nur die finanziell günstigste für den Freistaat Sachsen. Wachpolizisten, bezahlt in der Entgeltgruppe 5, sind ein Hohn und zeugen davon, welchen Stellenwert die sächsische Politik der inneren Sicherheit beimisst. Husgen äußerte, dass man sich einig sei, dass zur Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen lieber heute als morgen „Verstärkung auf die Straße“ muss.

Doch nur die Idee von 2001 aufleben zu lassen, das Gesetz halbherzig zu modifizieren – das reicht nicht! Auch die Aussage im Gesetzentwurf, dass es „keine Alternative“ zum Wachpolizeidienst gibt, wurde in Frage gestellt und mit möglichen Alternativen gegenargumentiert. Nicht zu verkennen sei auch die Tatsache, dass die derzeitige Lage von der Brisanz und der Sensibilität her nicht mit der von 2001/2002 vergleichbar sei. Husgen: „Die damalige Wachpolizei war für den Objektsschutz jüdischer Einrichtungen oder von Konsulaten vorgesehen. Heute sollen sie vorrangig zur Sicherung von Asylsammelunterkünften eingesetzt werden … und das nach zwölf Wochen Schnellbesohlung, zu zweit und mit der Waffe am Mann (der Frau).“ Während der Anhörung wurde man das Gefühl nicht los, dass selbst die Sachverständigen der Polizeiführung mehr Fragen als Antworten hatten …
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