Aus dem Landtag
GdP Sachsen: Anhörungsmarathon zu Wachpolizei und Personalvertretung
Husgen wies hauptsächlich auf drei Versäumnisse hin:
Doch nur die Idee von 2001 aufleben zu lassen, das Gesetz halbherzig zu modifizieren – das reicht nicht! Auch die Aussage im Gesetzentwurf, dass es „keine Alternative“ zum Wachpolizeidienst gibt, wurde in Frage gestellt und mit möglichen Alternativen gegenargumentiert. Nicht zu verkennen sei auch die Tatsache, dass die derzeitige Lage von der Brisanz und der Sensibilität her nicht mit der von 2001/2002 vergleichbar sei. Husgen: „Die damalige Wachpolizei war für den Objektsschutz jüdischer Einrichtungen oder von Konsulaten vorgesehen. Heute sollen sie vorrangig zur Sicherung von Asylsammelunterkünften eingesetzt werden … und das nach zwölf Wochen Schnellbesohlung, zu zweit und mit der Waffe am Mann (der Frau).“ Während der Anhörung wurde man das Gefühl nicht los, dass selbst die Sachverständigen der Polizeiführung mehr Fragen als Antworten hatten …
- Die Änderungen der Dienstrechtsreform 2014 fanden keinerlei Berücksichtigung! Gefordert wurde in diesem Zusammenhang u. a. die Mitbestimmung bei der Einstellung im Beförderungsamt, bei der Ablehnung der Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand und beim Absehen von Stellenausschreibungen.
- Die Polizei wird weiterhin benachteiligt! Die Bildung von Personalräten in Dienststellen mit mehr als 60 Beschäftigten soll erleichtert werden – doch nicht für die Polizei, die weiterhin davon ausgenommen bleibt. Genauso hält man an der Benachteiligung fest, dass das Beteiligungsniveau für Polizeibeamte beispielsweise bei Abordnungen und Versetzungen von der Mitbestimmung auf die Mitwirkung reduziert wird. Das ist nicht mehr hinnehmbar!
- Schlechterstellung gegenüber dem Betriebsverfassungsgesetz. Gefordert wurden im Rahmen der Anhörung an das Betriebsverfassungsgesetz angelehnte Freistellungsregelungen ab 200 Beschäftigte und die Anhebung der Anzahl der Vorstandsmitglieder für eine praktikable Arbeit der Personalvertretung.
Doch nur die Idee von 2001 aufleben zu lassen, das Gesetz halbherzig zu modifizieren – das reicht nicht! Auch die Aussage im Gesetzentwurf, dass es „keine Alternative“ zum Wachpolizeidienst gibt, wurde in Frage gestellt und mit möglichen Alternativen gegenargumentiert. Nicht zu verkennen sei auch die Tatsache, dass die derzeitige Lage von der Brisanz und der Sensibilität her nicht mit der von 2001/2002 vergleichbar sei. Husgen: „Die damalige Wachpolizei war für den Objektsschutz jüdischer Einrichtungen oder von Konsulaten vorgesehen. Heute sollen sie vorrangig zur Sicherung von Asylsammelunterkünften eingesetzt werden … und das nach zwölf Wochen Schnellbesohlung, zu zweit und mit der Waffe am Mann (der Frau).“ Während der Anhörung wurde man das Gefühl nicht los, dass selbst die Sachverständigen der Polizeiführung mehr Fragen als Antworten hatten …