GdP Niedersachsen weist Entgleisung des Landtagsabgeordneten Oesterhelweg entschieden zurück
„Gegen sexuelle Übergriffe und ähnliche Straftaten muss mit aller Härte des Rechts vorgegangen werden, das ist unzweifelhaft und zwingend geboten. Allerdings ist die Forderung von Herrn Oesterhelweg, auch Waffen dabei einzusetzen, eine Entgleisung und hilft der polizeilichen Arbeit überhaupt nicht“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff. „Das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung regelt in den Paragrafen 76 bis 78 den Schusswaffengebrauch gegen Personen sowie gegen Personen in Menschenmengen. Der Gebrauch einer Waffe ist die absolute Ultima Ratio und darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Die Umstände in Köln entsprechen dabei in keiner Weise den rechtlichen Vorgaben. Ein Blick in den Gesetzestext hätte Herrn Oesterhelweg geholfen. Da gibt es auch keine Interpretationsmöglichkeit“, erläuterte Schilff.