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Stellenstruktur für Tarifbeschäftigte inakzeptabel – Änderungen im Haushalt notwendig

In der Verwaltung der Bundespolizei ist die Personalstruktur auf dem Niveau des überwiegend bereitschaftspolizeilich-paramilitärisch ausgerichteten “Alt-BGS” vor 1994 stehen geblieben. Dadurch entstehen ein Überangebot an einfachen und einfachsten Haushaltsstellen einerseits und ein eklatantes Defizit an höherwertigen Haushaltsstellen für qualifizierte Beschäftigungsverhältnisse andererseits. 3.067,5 Haushaltsstellen sieht der Gesetzentwurf für den Haushalt 2015 für „Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten […]

In der Verwaltung der Bundespolizei ist die Personalstruktur auf dem Niveau des überwiegend bereitschaftspolizeilich-paramilitärisch ausgerichteten “Alt-BGS” vor 1994 stehen geblieben. Dadurch entstehen ein Überangebot an einfachen und einfachsten Haushaltsstellen einerseits und ein eklatantes Defizit an höherwertigen Haushaltsstellen für qualifizierte Beschäftigungsverhältnisse andererseits.

3.067,5 Haushaltsstellen sieht der Gesetzentwurf für den Haushalt 2015 für „Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten einfachsten Tätigkeiten“ ohne Berufsausbildung (Entgeltgruppe 2) und „Angelernte Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten“ ohne Berufsausbildung vor.

Es stellt sich die Frage, ob die Bundespolizei tatsächlich einen Bedarf an Tausenden ungelernten Beschäftigten hat, wie der Haushaltsentwurf 2015 spricht, oder ob hier nicht eine völlige Schieflage zum tatsächlichen qualifizierten Arbeitskräftebedarf besteht und eine deutlich höhere Eingruppierung erforderlich ist.

Diese unterwertige Personalausstattung ist mit keiner anderen Bundessicherheitsbehörde vergleichbar. Sie hindert die Bundespolizei an der Gewinnung und Entwicklung von qualifiziertem Personal in der technischen Sicherstellung, Logistik und Verwaltung und der Gewinnung und Entwicklung von Fachkräften.

Aufgrund der ungenügenden Anzahl qualifizierter Haushaltsstellen und einem Überangebot an niedrigst bewerteten Haushaltstellen kommt es zu weit unterwertigen Beschäftigungs-verhältnissen. Auf Kosten des Bundes ausgebildete Verwaltungsfachangestellte können so trotz ausgezeichneter Ausbildungsleistungen nicht in die Mindestentgeltgruppe E 5, sondern nur in die für Ungelernte (!) vorgesehene Entgeltgruppe 3 übernommen und ihnen auch nur solche unterwertigen Tätigkeiten übertragen werden.

Die Folgen sind desaströs: zum einen besteht eine inakzeptable Zunahme der Befassung von Polizeivollzugsbeamten mit Verwaltungsarbeit, zum anderen ist eine eklatante Fluktuation von qualifizierten Tarifbeschäftigten in die Verwaltungen der zu den Ländern bzw. anderen Bundesressorts und insbesondere auch zu Kommunen (z.B. München) zu verzeichnen, wo eine qualifikationsgerechte Beschäftigung und Eingruppierung gewährleistet ist.

Durch die Inkraftsetzung der Entgeltordnung zum TVöD sollen die Beschäftigten nunmehr in qualifikationsgerechte Entgeltgruppen überführt werden. Wie soll dies bei den bisherigen, oben beschriebenen unterwertigen bis prekären Arbeitsverhältnissen realisiert werden, wenn im Haushaltsgesetz ungenügend höherwertige Entgeltgruppen ausgeworfen sind? . Bisher sind dazu keine zusätzlichen Personalmittel vorgesehen; diese sollen erst im Bundeshaushalt 2016 Berücksichtigung finden. Zusätzliche Kosten, die sich aus der neuen Entgeltordnung ergeben, können jedoch nicht aus dem Haushalt der Bundespolizei getragen werden. Es bedarf daher einer zusätzlichen Zuweisung von Personalmitteln, um die Umsetzung tariflicher Pflichten finanzieren zu können.

Die GdP streitet daher im Gesetzgebungsverfahren zum Bundeshaushalt 2015 für eine deutliche Hebung von Haushaltsstellen von der Entgeltgruppe E 2 und E 3 in die Entgeltgruppen E 5 und E 6.

Jörg Radek

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