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GdP Hessen: Hessische Polizei unter Generalverdacht

Wiesbaden.

Die Gewerkschaft der Polizei Hessen lehnt eine weitergehende, verpflichtende Zwangskennzeichnung der Einsatzkräfte strikt ab. Diese zusätzliche Kennzeichnungspflicht ist ein ganz besonderer Ausdruck von staatlichem Misstrauen. Hessische Polizistinnen und Polizisten werden ohne Not in eine Ecke gestellt, in die sie nicht gehören. Durch die Absichtserklärung von CDU und Bündnis90/Die Grünen, eine Kennzeichnungspflicht einzuführen, entfernt sich der Staat einen weiteren Schritt von seiner Polizei. Ein zusätzlicher Baustein einer unsensiblen politischen Fürsorgeverantwortung und nicht nur ein symbolischer Akt von zwei Verhandlungspartnern, die noch nicht ein-mal in Regierungsverantwortung sind.

Die hessische Polizei trägt bereits seit Jahren Namensschilder an ihrer Uniform. Es bleibt den Kolleginnen und Kollegen jedoch selbst überlassen, in bestimmten Gefährdungssituationen diese Kennzeichnung abzulegen. Der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) hat in enger Beteiligung mit dem Hauptpersonalrat der Polizei eine zusätzliche „taktische Kennzeichnung“ der Einsatzkräfte abgestimmt. Dies ist aus unserer Sicht völlig ausreichend und auch akzeptabel.

„Mit mir wird es keine weitere Kennzeichnungspflicht geben“… … so der Innenminister noch im Juni 2013 zu den Plänen von Bündnis90/Die Grünen.

Kaum sitzt man nun in Koalitionsverhandlungen, scheint sich dieses Bekenntnis geradezu in das Gegenteil umzukehren. Vertrauen und Fürsorge sehen anders aus. Wir möchten eines klarstellen. Die Polizistinnen und Polizisten, die Woche für Woche bei größeren Einsätzen ihre Köpfe dafür hinhalten, dass Menschen ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen können, fahren nicht in diesen Dienst, um sich zu vermummen und Straftaten zu begehen.

Sie müssen sich mit Schutzkleidung und Helm selbst schützen, vor denen, die das Versammlungsrecht missbrauchen, um ihrer Gewalt freien Lauf zu lassen.
Auch Polizistinnen und Polizisten haben Grundrechte und eine Erwartung an die politische Führung. Zwangskennzeichnung tritt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen mit Füßen.
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