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Ausschreitungen im Zusammenhang mit Nordderby

GdP-Landesvorsitzender lobt Ermittlungserfolge der Bremer Polizei

Bremen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das konsequente Vorgehen der Ermittlungsbehörden nach den Ausschreitungen beim Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV. Die Ermittlungsgruppe konnte Hintergründe der Gewaltexzesse von Bremer Hooligans und Ultras aufzeigen. Ein Haftbefehl wurde erwirkt. Der GdP Landesvorsitzende Jochen Kopelke sagte am Donnerstag: „Die Erfolge der Ermittlungsgruppe sorgen dafür, dass ein deutliches Zeichen in die Szene der Gewalttäter gesendet wird. Wer Fußballveranstaltungen nutzt, um sich zu prügeln, hat bei diesen Veranstaltungen nichts zu suchen.“

Die Ermittlungsarbeit, so Kopelke weiter, stand unter erschwerten Bedingungen. Neben Problemen einen geeigneten Raum für die Ermittlungsarbeit zu finden, bestand die Schwierigkeit der Ermittler vor allem in der Verschwiegenheit des potentiellen Täterkreises. „Sind die Gewalttäter vom Ereignis verbannt, sinkt das Risiko für Polizeibeamte, aber auch für Fans und Unbeteiligte, von Gewalttätern verletzt zu werden“, betonte der GdP Landeschef. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert in diesem Zusammenhang stärker Gebrauch von Meldeauflagen und Platzverweisen zu machen.

Am 19. April 2015 kam es nach Ende des Spiels in den Nebenstraßen des Bremer Viertels zu Auseinandersetzungen zwischen gewaltbereiten Bremer Hooligans und Bremer Ultras. Die Polizei Bremen setzte eine Ermittlungsgruppe ein. Laut Pressemeldung der Polizei Bremen begann nach dem Nordderby "die akribische Arbeit der Ermittler, um Hintergründe aufzuklären. Auszüge aus ihrer Arbeit: Videos auswerten, Abläufe und Zeitleisten erstellen, Beteiligte vernehmen, Anwohner befragen und vieles mehr. Neben den strafprozessualen Maßnahmen werden gegen die fünf ermittelten Gewalttäter weitere Schritte, wie Betretungsverbote und die Erteilung einer sog. Gelben Karte im Straßenverkehr, geprüft. Die "Gelbe Karte" kann dazu führen, dass der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft wird und daher seinen Führerschein verliert oder er nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen wird, falls er noch keine Fahrerlaubnis besitzt." so die Polizei Bremen. Heute fand im Polizeipräsidium eine Pressekonferenz zu den Ermittlungsergebnissen der Ermittlungsgruppe 'Verdener Straße' statt.
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