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Freiberg: Kritik an polizeilicher Telefonüberwachung ist irreführend und praxisfremd

Berlin.

Die heutige Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten, Peter Schaar, an der gestiegenen Zahl der Telefonüberwachungen im Jahr 2004 (+18 Prozent auf 29.017) sei irreführend und praxisfremd, sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg in Berlin.

Freiberg: "Viele Straftäter benutzen nicht nur einen Telefonanschluss, sondern mehrere, überwiegend Handys. Es ist daher weder verwunderlich noch ein Alarmsignal, wenn die Zahl der richterlich genehmigten Telefonüberwachungen durch die Polizei steigt. Es zeigt lediglich, dass Straftäter technische Entwicklungen im Kommunikationsbereich zu ihrem Vorteil ausnutzen."

Eine klare Absage erteilte der GdP-Vorsitzende der Forderung Schaars, die polizeiliche Telefonüberwachung künftig weiter einzuschränken. Dadurch würde die Polizei in ihrer Arbeit empfindlich behindert. Die Kommunikationsüberwachung sei für die Bekämpfung der Schwerkriminalität von grundlegender Bedeutung.

In einem Gutachten des Max-Planck-Institutes aus dem Jahre 2003 werde, so Freiberg, die Wirksamkeit der Telefonüberwachung aufgezeigt. So betrage die Anklagequote 58 Prozent. Davon seien sogar in 94 Prozent der Fälle Verurteilungen ausgesprochen worden.

Das auch vom Datenschutzbeauftragten zitierte Gutachten habe im übrigen den sensiblen und verantwortungsvollen Umgang der Ermittlungsbehörden mit der polizeilichen Telefonüberwachung unterstrichen. Freiberg: "Vom überzogenen Gebrauch der Telefonüberwachung durch die Polizei kann nicht die Rede sein. Wir handeln verantwortungsvoll."

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