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GdP-Flugblatt "Bundesregierung will Versorgung kürzen"

Jetzt geht's an das Eingemachte - GdP leistet Widerstand

Der Bundesinnenminister sagt, er kann nicht anders. Grund: In der Koalitionsvereinbarung ist festgelegt, dass es eine "wirkungsgleiche Übertragung" der Riesterschen Rentenstrukturreform auf die Beamtenversorgung geben muss.

Schilys Versorgungsformel wirkt aber intensiver! Ergebnis: Den jetzigen und künftigen Versorgungsempfängern wird ein Sonderopfer abverlangt.

Die Rentenstrukturreform wird die Sozialversicherungsrenten im Verhältnis zum jetzigen Niveau - nach Auskunft des BMI - letztlich um fünf Prozent niedriger ausfallen lassen. Aber: Die Rente umfasst nur die Grundsicherung, während die Beamtenversorgung beides, also Grund- und Zusatzsicherung, beinhaltet.

Die GdP leistet Widerstand
Das schlichte "Umklappen" der Rentenstrukturreform auf die Beamtenversorgung wird die Gewerkschaft der Polizei nicht widerstandslos hinnehmen. Wer als Polizistin und Polizist Jahrzehnte "das Pflaster getreten" hat und seine Altersversorgung sicher glaubte, hat das Recht auf faire Behandlung.

So wirkt die "Schily-Formel"!
  • Die Anpassung der Versorgung wird in der Zeit von 2003 bis 2010 nicht mehr zu 100 Prozent der Besoldungsanpassung erfolgen, sondern schrittweise auf 95 Prozent gekürzt.
  • Das Ruhegehalt für künftige Versorgungsempfänger ab dem 1. Januar 2003 wird über eine schrittweise Absenkung der jährlichen Steigerungsrate des Ruhegehaltssatzes bis zum Jahr 2010 um fünf Prozent gegenüber dem jetzigen Niveau gekürzt.
  • Schilys "Kürzungs-Kompensation", die Aussetzung des 0,2-prozentigen Versorgungsabschlags bis zum Jahr 2010, ist eine Mogelpackung. Eigentlich als "Entlastung" etikettiert, erhalten die aktiven Beamten aber jetzt die dringende Empfehlung, eine private, kapitalgedeckte Altersvorsorge zu treffen. Ein Schlag in die Magengrube jeder Beamtin und jedes Beamten!
VBL-Verschlechterungen die Stirn bieten
Auch bei den Tarifbeschäftigten der Polizei haben die Verschlechterungen bei der Altersversorgung noch kein Ende:

Die Zusatzversorgung fällt nach der Entscheidung des Gesetzgebers nicht unter die staatliche Förderung bzw. steuerliche Abzugsfähigkeit der "Riester-Rente". Folge: Die Tarifvertragsparteien müssen eine neue Form finden, damit die Tarifbeschäftigten die staatliche Förderung überhaupt in Anspruch nehmen können.

Auch hier wird die GdP weiteren Verschlechterungen die Stirn bieten.
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