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Wir sind keine „Wanderbeamten“ – oder: von der Entfremdung von Familie und Beruf

Von Jörg Radek, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei Aus China kennen wir den Begriff der „Wanderarbeiter“. Es sind Menschen, die weit entfernt von ihren Familien den Lebensunterhalt verdienen. In der Bundespolizei kennen wir vergleichbares. Nicht dem Lockruf des Geldes folgend, sondern der politischen Schwerpunktsetzung oder dem Reformeifer von Ministern. Die Aufgabenerfüllung […]

Jörg Radek, stelv. Vorsitzender des GdP Bezirk Bundespolizei

Jörg Radek, stelv. Vorsitzender des GdP Bezirk Bundespolizei

Von Jörg Radek, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei

Aus China kennen wir den Begriff der „Wanderarbeiter“. Es sind Menschen, die weit entfernt von ihren Familien den Lebensunterhalt verdienen. In der Bundespolizei kennen wir vergleichbares.

Nicht dem Lockruf des Geldes folgend, sondern der politischen Schwerpunktsetzung oder dem Reformeifer von Ministern. Die Aufgabenerfüllung erfordert räumliche Beweglichkeit. Diese Beweglichkeit entfremdet die Menschen zuerst von ihren Familien. – Für den Berufsanfänger bedeutet dies die Entfremdung von Elternhaus und Clique. Eine Familiengründung wird erschwert. In einer weiteren Folge wird aus der Beweglichkeit eine Nichtsesshaftigkeit. Zwar nicht im Sinne des Melderechts, aber im Sinne der Pflege von sozialen Kontakten.

Wir Menschen sind jedoch keine anonymen Wesen. Die Abordnungspraxis in der Bundespolizei sorgt dafür, dass sich für die Menschen auf dem Weg von der Familie zur Arbeit alles nur noch um die Arbeit dreht. Wir leben jedoch nicht für die Arbeit. Unsere Kolleginnen und Kollegen können nicht mehr entspannen und beginnen, sich von ihrer Arbeit zu entfremden.

Entfremdung von Familie und Beruf kann nicht unser Ziel sein. – Sie darf nicht zum Prinzip werden!

Die Bundespolizeiakademie nimmt Angelegenheiten der Personalverwaltung für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst und den Verwaltungsdienst wahr. Dies umfasst insbesondere die Personalplanung.

Diese Entscheidung wurde seitens der Gewerkschaft abgelehnt, da diesem Vorschlag keine abschließende Prozessbetrachtung des Personalmanagements zugrunde liegt. In der Diskussion befindet sich nun ein Personalentwicklungskonzept, welches mit viel Prosa die Situation beschreibt und den Versuch unternimmt, Lösungen anzubieten.

Doch es ist ein Stückwerk in Form von bürokratischer Belletristik. – Die Realitäten der Menschen in der Bundespolizei werden nicht zur Kenntnis genommen.

Zur Verbesserung der Personallage in der Bundespolizei ist es konsequent, regional einzustellen. Im Wettbewerb zum Ausbildungsangebot ist die „heimatferne“ Ausbildung und die familienferne Verwendung unser größtes Handicap. Sie zu verringern und nicht zu verschärfen, daran müssen wir arbeiten. Ziel muss es sein, dass die Direktionen in den Regionen Einstellungsbehörden werden und ihren Bedarf selbstständig erheben und einstellen dürfen. Viele Probleme im späteren Berufsverlauf ergeben sich durch übertriebenen Zentralismus vom Berufsbeginn an.

Aus der Vergangenheit, geprägt durch die überwiegende Verbandsstruktur, stammen die Begriffe Verweildauer oder Standzeiten in der Bereitschaftspolizei. Die Erfahrung lehrt, dass solche Fristen nur zu Frust führen und für eine permanente Personalrotation sorgen. Mitarbeiter und Dienststelle brauchen Verlässlichkeit. Diese schafft nach unseren Vorstellungen eine regionale Werbung und Einstellung. Faire Weiterversetzungsmöglichkeiten auf ausschließlich freiwilliger Basis – also eine Verbindlichkeit, an der es bis heute fehlt – sind weitere Bausteine. Dies gilt vor allem für die Ballungsraumdienststellen und die Bundesbereitschaftspolizei.

Die Menschen und ihre Familien in der Bundespolizei brauchen Konkretes. Der Berufsverlauf darf nicht zum Lebensschicksal werden. Der berufliche Werdegang innerhalb eines Lebensplans braucht einen verbindlichen Rahmen. – Dieser Rahmen muss der Lebensdynamik der Menschen Rechnung tragen.

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