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Verfassungsgericht kassiert deutschen EU-Haftbefehl

Freiberg: Rückschlag im Kampf gegen Terror und internationale Kriminalität – Mängel im Gesetz schnell beheben

Berlin.

Als bedauerlichen Rückschlag in der internationalen Terror- und Kriminalitätsbekämpfung bezeichnet der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl für verfassungswidrig zu erklären. Einer verbesserten europaweiten Bekämpfung von Terror und internationaler Kriminalität schiebe dieses Urteil zunächst einen Riegel vor. Es müsse nun, so fordert die GdP, unabhängig von partei- und wahltaktischen Gedanken, daran gegangen werden, den EU-Haftbefehl möglichst zeitnah verfassungskompatibel zu gestalten. Angesichts der bedrohlichen Sicherheitslage dulde dies keinen Aufschub.

Freiberg: „Europa wächst in fast allen Bereichen zunehmend zusammen, die Ausnahme bildet leider die Sicherheitspolitik. Kriminelle Bürger der Europäischen Union müssen innerhalb der gesamten EU zur Rechenschaft gezogen werden können. Die durch den islamistischen Terrorismus ausgehenden Gefahren, so Freiberg, verlange von den Justizbehörden Europas eine konsequente Zusammenarbeit. Dies sei eines der richtigen Signale in Richtung potenzieller Attentäter und Schwerstkrimineller.

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Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
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