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Erster Sicherheitsbericht verbessert Grundlagen für gesetzgeberisches Handeln

GdP-Chef Freiberg trifft Bundeskanzler Schröder

Berlin/Hilden.

Zu einem Gespräch über die Innere Sicherheit in Deutschland sind am (heutigen) Donnerstag (8. August 2002) Bundeskanzler Gerhard Schröder und der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, im Bundeskanzleramt zusammengetroffen. Den ersten periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung bewerteten Schröder und Freiberg als bedeutenden Schritt zu verbesserten Erkenntnissen über die tatsächliche Sicherheitslage in Deutschland. Er verbessere die Grundlagen für gesetzgeberisches Handeln im Bereich der Inneren Sicherheit erheblich.[br] Positive Entwicklungen gebe es in der Bekämpfung der Alltagskriminalität – wie beispielsweise Eigentumsdelikten – insbesondere durch Präventionsarbeit, stellten beide Gesprächspartner fest. Mit Besorgnis äußerten sich der Bundeskanzler und der GdP-Vorsitzende jedoch über das in der Gesellschaft vorhandene Gewaltpotenzial: alle maßgeblichen Kräfte seien aufgerufen, die Rolle der Gewalt in der Gesellschaft zurückzudrängen. Insbesondere junge Menschen müssten lernen, dass Gewalt kein Mittel der Konfliktlösung sei.[br] Konrad Freiberg begrüßte das Gewaltschutzgesetz und das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung. Unter der Überschrift „Schlag auf Schlag wird keiner erwachsen!“ werbe die GdP für das Recht auf gewaltfreie Erziehung und unterstütze damit die Ziele der Bundesregierung. Bundeskanzler Schröder lobte das Engagement der Gewerkschaft der Polizei gegen häusliche Gewalt, denn Gewalt werde häufig in der Familie gelernt.[br] Beide betonten, dass Sicherheit ein Bürgerrecht ist, sie zu garantieren sei Aufgabe der Polizei. Dazu müsse die Rolle der Polizei in der Gesellschaft angemessen bewertet und eine aufgabengerechte Ausstattung auch in Zukunft sichergestellt sein. Privatisierung erreiche ihre Grenzen, wo in die Grundrechte der Bürger eingegriffen und hoheitliche Maßnahmen getroffen würden.[br] Diskussionen über einen Einsatz der Bundeswehr im Innern seien schädlich: Die Polizei nehme ihre Aufgaben erfolgreich wahr, betonten Schröder und Freiberg. Die Verwischung von verfassungsrechtlich vorgegebenen Kompetenzen würde die Effizienz beider Organe gefährden.

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