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Polizei-Beschwerdestelle

GdP Rheinland-Pfalz: Luftnummer im Sommerloch

Mainz.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert die Forderung von Bündnis 90/ Die Grünen, eine Beschwerdestelle einzuführen, die sich gegen die Polizei richtet.

Es gibt bereits eine Vielzahl von Möglichkeiten, polizeiliches Handeln
überprüfen zu lassen: Durch Innenministerium, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaft, Zivil- und Verwaltungsgerichte. Bereits jetzt kann sich jeder beim Bürgerbeauftragten über polizeiliches Handeln beschweren. Deshalb ist eine Beschwerdestelle unnötig. Wenn der Bürgerbeauftragte sich aber mit der Polizei beschäftigen soll, dann richtig. Die GdP fordert einen „Landes- Polizeibeauftragten“.

„Wir würden es begrüßen, wenn es in Anlehnung an den Wehrbeauftragten einen „Beauftragten für die Landespolizei“ gäbe, der diesen Namen verdient. Die Person könnte Hilfsorgan des Landtags zur Kontrolle der Polizei sein, müsste aber auch als Anwalt den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zur Seite stehen und mangelnde Personalausstattung, Überlastung und fehlende Wertschätzung der Polizei dem Parlament vortragen“, so Ernst Scharbach, Landesvorsitzender der GdP. "Wir sehen uns dem Parlament und der Demokratie verpflichtet - dann ist es gut, wenn sich das
Parlament mehr um uns kümmert!"

Dazu müsste der Landes-Polizeibeauftragte aber auch die dafür erforderlichen Rechte erhalten. Im Entwurf der Grünen sollen vielmehr bei Fragen der Polizei die Rechte des jetzigen Bürgerbeauftragten beschnitten werden! Bisher hat der Bürgerbeauftragte Dieter Burgard das Recht zum Selbstaufgriff und kann damit Sachverhalte ohne Beschwerden oder Eingaben untersuchen. Als „Beauftragter für die Landespolizei“ soll er dies nicht mehr tun dürfen. Die tatsächlich bestehenden Probleme und Missstände bei der Polizei sollen wohl doch lieber nicht von einer unabhängigen Stelle
untersucht werden (was immer Die Grünen in diesem Zusammenhang unter 'unabhängig' verstehen mögen).
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