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GdP Bundespolizei: Beschleunigung von Abschiebungen am Rechtsstaat messen lassen

Hilden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht bei den politischen Vorhaben zur Beschleunigung von Abschiebungen wie dem jetzt debattierten „16-Punkte-Plan“ der Bundeskanzlerin noch erheblichen Klärungsbedarf.

Politischer Aktionismus im Wahljahr

„Jede politische Absichtserklärung zur Beschleunigung und Erhöhung der Anzahl an Abschiebungen muss sich - auch in einem Wahljahr - an unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen messen lassen. Wir sollten uns davor hüten, unsere Werte und Rechtsauffassung durch politischen Aktionismus zu opfern, nur um einige Tausend Menschen ohne Bleibeperspektive vielleicht einige Wochen schneller aus dem Land zu bekommen“ , erklärt Jörg Radek, GdP-Vorsitzender in der Bundespolizei.

Die Gründe für eine Nichtausreise sind vielfältig. „Es macht einen deutlichen Unterschied, ob jemand seine Identität verschleiert und straffällig geworden ist oder ob eine vielköpfige Familie mit schulpflichtigen Kindern nicht ausreisen kann, weil das Familienoberhaupt krank ist. Dem muss Rechnung getragen werden“, so Radek.

Die GdP begrüßt, dass die Bundesregierung der Frage der Passbeschaffung für Ausreisepflichtige durch ein „Gemeinsames Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr" einen wichtigen Platz einräumen will, denn darin liegt laut Gewerkschaft derzeit das Haupthindernis gescheiterter Ausreisen. Ob durch das Zentrum tatsächlich mehr Sammelabschiebungen bewerkstelligt werden können, ist aus Sicht der GdP jedoch fraglich.

„Allein für den größten Rückführungsflughafen Frankfurt/Main benötigen wir für die polizeiliche Begleitung von jeweils 1.000 zusätzlichen begleitungspflichtigen Rückführungspersonen jeweils 50 Beamte mehr. Bei freiwilligen Ausreisen wären es gerade einmal 15 Beamte. Der politische Schwerpunkt muss daher auf der Schaffung von Anreizen zur freiwilligen Ausreise liegen. Das ist nicht nur billiger, sondern für alle Beteiligten auch schonender als Zwang, Lager und Personalbindung. Wer Hunderttausende Menschen auf dem Luftweg außer Landes bringen will, muss auch sagen, mit welchem Personal das gehen soll“, mahnt Radek.

GdP-Kritik an Bundesausreisezentren

Besonders kritisch sieht die GdP die Idee von Bundesausreisezentren, in denen abgelehnte Asylbewerber in den letzten Tagen oder Wochen vor ihrer Abschiebung zentral untergebracht werden. „Freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind zu recht nur innerhalb enger gesetzlicher Grenzen möglich. Man kann sicher darüber sprechen, ob solche Maßnahmen für Personen in Betracht kommen, die sich der strafbaren Identitätsverschleierung und anderer Straftaten schuldig gemacht haben und von denen weitere Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen. Aber mir fällt kein rechtsstaatlicher Grund ein, warum eine ansonsten unbescholtene ausreisepflichtige Person ihrer persönlichen Bewegungsfreiheit beraubt und die letzten Wochen in Deutschland zwangsweise in einem Deportierungslager festgehalten werden sollte. Um es ganz klar zu sagen: Wir Bundespolizisten werden sicherlich nicht als ‚Lagerwächter’ fungieren. So etwas entspricht nicht unserem gesetzlichen Polizeiauftrag“, so Radek

Für die Gewerkschaft liegt die wesentlich größere politische Aufgabe erstrangig in der zügigen gesellschaftlichen Integration derer, die bleiben. „Hier fehlt es an klaren Integrationsplänen der Bundesregierung. Das käme langfristig als gesellschaftliche Präventionsmaßnahme auch dem Bereich der polizeilichen Arbeit zugute. Man darf vor lauter politischer Flüchtlingsabschreckung nicht die dringend erforderlichen Hausaufgaben der Integration im eigenen Land vergessen“, so Radek.
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